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VikBrownn

Fallen bei einer Grundstücksschenkung innerhalb der Familie eigentlich Steuern an? Und wenn ja, in welcher Höhe?


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ANTWORTEN (6)
17.06.2012, 18:18 Uhr
 
Amos

Ja, alles was innerhalb einer Frist von 10 Jahren die Grenze von 400.000 € (Freibetrag) überschreitet, muß versteuert werden (Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer). Beträgt der Wert des Grundstücks mehr als 400.000 € wird das Finanzamt daran beteiligt. Bei Übetragung zweier Grundstücke à 250.000 € müssen also 100.000 € versteuert werden.

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17.06.2012, 18:56 Uhr
 
starmax

Freibetrag abhängig vom Verwandschaftsgrad.

Beispiel oben: Deshalb verschenkt man Schulden (Hypokredit) mit, die kann man davon abziehen.

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18.06.2012, 09:04 Uhr
 
Jeüger_ger2

Das deutsche Gesetzt besagt, das egal ob man eine Immobilie kauft oder geschenkt bekommt, es sind Grunderwerbsteuern zu zahlen. Diese ist bei der Transaktion der Immobilie zu entreichten und macht genau 3,5% der Kaufpreis- bzw. Wertsumme aus.

Die Grunderwerbsteuer kann man aber in der Familie mit der sogenannten Immobilientransaktion umgehen. Also wenn innerhalb der Familie, von Eltern zu Kindern, eine Immobilie verkauft oder verschenkt wird, dann fallen keine Steuern an.

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18.06.2012, 09:19 Uhr
 
ing793

wenn man keine Ahnung hat,...... (Dieter Nuhr)

Grunderwerbssteuer fällt - wie der Name schon suggeriert - beim ERWERB an, dem Kauf. Bei einer Schenkung tritt die Grunderwerbssteuer hinter der Schenkungssteuer (oder Erbschaftssteuer) zurück bzw. fällt (sogar bei Verkäufen) in gerader verwandtschaftlicher Linie (in beide Richtungen) erst gar nicht an.

Im Übrigen betrüge sie nicht "genau 3,5%", sondern je nach Bundesland zwischen 3,5% und 5% (Letzteres zumindest in NRW)

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19.06.2012, 21:44 Uhr
 
Leonardo1000

Um zu erfahren, ob bei einer Grundstücksschenkung innerhalb der Familie Steuern anfallen, erfährt man am besten bei dem Finanzamt in der Abteilung Schenkungssteuer. Auch bei Gericht kann man solche Fragen klären, bei einem Rechtspfleger. Oder bei einem Rechtsanwalt und Notar.

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21.06.2012, 18:18 Uhr
 
helenaK

Auch bei Schenkungen innerhalb der Familie fällt die sogenannte Schenkungssteuer an. Sie sollten sich also vorab bei einem Notar informieren, mit welchen Kosten Sie rechnen sollten. Die Steuer richtet sich nach der Größe bzw. den Wert des Grundstückes. Achten Sie auch darauf, dass trotz der Schenkung spätere Erben auf ihren Pflichtteil bestehen könnten.

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