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hphersel

Frage für Juristen

Wie ist die Rechtslage? Kann ich überhaupt einen Eid brechen, wenn der Staat, auf den ich diesen Eid geschworen habe, nicht mehr existiert? Bin ich dann immer noch an diesen Eid gebunden oder ist er hinfällig?


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ANTWORTEN (2)
24.10.2012, 15:02 Uhr
 
bh_roth

Beim Militär war es so, dass diejenigen, die in die Bundeswehr eintraten, von ihrem alten Fahneneid formell entbunden wurden. Möglicherweise wurden in den Beitrittsverträgen auch bestehende auf die DDR abgeleistete Eide aufgehoben. Allerdings konnte ich keine definitiven Hinweise auf ein formelles Entbinden finden, außer dem oben genannten.

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24.10.2012, 15:12 Uhr
 
starmax

Die Frage hat einen moralischen, theologischen und rechtlichen Bezug.

Deshalb: Eide kann man immer brechen, nur ist manchmal mit Sanktionen wie Meidung, Exmatrikulation, Haft oder Galgen zu rechnen.

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