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grafship

Frist für ein Arbeitszeugnis

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Ich hatte gekündigt. Mein AG hat mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zugesagt. Ich habe jedoch 8 Wochen nach meinem Ausscheiden bis jetzt noch kein Zeugnis bekommen. Wie lange muß ich noch warten bzw. was kann ich tun? Gibt es eine Frist?


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ANTWORTEN (2)
26.07.2011, 10:47 Uhr
 
starmax

Anwalt! Zeugnisse sind schon vorher oder spätestens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses herzugeben.

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26.07.2011, 21:04 Uhr
 
Mynick

Der Arbeitnehmer hat gemäß § 2 (1) ArbGG die Möglichkeit vor dem Arbeitsgericht zu klagen. Besteht Tarifbindung, sollte auf eine Ausschlussfrist im Tarifvertrag geachtet werden.

Z. B. Ausschlussfrist von 6 Monaten: Wenn nach dem Ausscheiden 6 Monate verstrichen sind, ist der Anspruch auf ein Zeugnis erloschen. Somit ist auch die Verwirklichung des Anspruchs erloschen.

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