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hugabo

Geben Sie hier eine Neue Frage ein...Angaben zur Sache

Kann ich nach einer Radarmessung und direktem Anhalten durch die Polizei Angaben zur Sache verweigern und direkt auf meinen Rechtsanwalt hinweisen, genügen Angaben zu meiner Person ?


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ANTWORTEN (4)
07.09.2010, 19:07 Uhr
 
Logan5

Im Leben muss man nur zwei Dinge: sterben oder aufs Klo. Der Rest ist freiwillig.

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07.09.2010, 19:44 Uhr
 
Pelpo

Wenn man mit geeichtem Radargerät bei einer Geschwindigkeitsmessung mit einer Geschwindigkeit gemessen wurde, die über der gesetzlich vorgeschrieben und/oder beschilderten Höchstgeschwindigkeit liegt und der Polizist einen Zeugen/Mitpolizisten vorweisen kann, dann ist es äußerst beknackt da einem Rechtsanwalt noch Geld in den Rachen zu werfen. (Ausnahmen: wenn du für die Feuerwehr in einem Feuerwehrfahrzeug oder als Rettungssanitäter oder Notarzt in einem Rettungsfahrzeug, das als solches aus ausgewiesen ist, in einem Nothilfeeinsatz unterwegs bist und dann wegen der Geschwindigkeitsübertretung angehalten wirst, lohnt es sich auf den Anwalt zu warten!)

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07.09.2010, 20:43 Uhr
 
Highspeed

Klar kannst Du, ist aber ziemlich dämlich.

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07.09.2010, 22:01 Uhr
 
starmax

Ja, unbredingt! Personalien reichen völlig aus. Später kommt ein Anhörungsbogen, teils mit Foto.

Hier steht der Täter ja schon fest, da er angehalten wurde. ABER: Ohne TAT kein TÄTER!!!

Die Behörde muß exakt den Nachweis einer Gesetzesübertretung führen - und Viele hier würden staunen, was alles(nach richterlicher Vorgabe!) dazu gehört. Nur ein Beispiel: Vor jeder Einrichtung der Messstelle muß die Meßstrecke genau vermessen werden - was so gut wie nie geschieht. Meineid des Zeugen oder Einstellung des Verfahrens ist dann die Frage.

Ich zücke bei dieser Art Wegelagerung immer ein zwölf Fragen umfassendes "Gegen"Protokoll in doppelter Ausfertigung, um es mir vom Polizisten unterschreiben zu lassen-

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