Befindet sich in der Küche




ich vermute mal, du meinst einen Untertisch-Durchlauferhitzer für Warmwasser und du wohnst in einer Mietwohnung. Wenn der Durchlauferhitzer zur Wohnausstattung gehört, muss der Vermieter für Ersatz sorgen.




aber nur, wenn der Mieter ihn nicht mutwillig beschädigt hat, beispielsweise durch Gegentreten...