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Gast 47697

Gehören Armaturen grundsätzlich zum Mietobjekt?

Der Wasserhahn tropft, muss ersetzt werden (ca. € 175,--).

Küchenmöbel wurden bei Anmietung dem Vormieter bezahlt.

Wer zahlt Reparatur oder Neu-installation?http://stern.de


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ANTWORTEN (6)
28.08.2012, 13:26 Uhr
 
hphersel

Im Bad gehören die Armaturen zur Mietsache, in der Küche ist das nicht einheitlch geregelt. Hast Du die Küche vom Vormieter abgekauft? Dann gehört sie Dir und Du bist dafür verantwortlich. Hat Dir der Vermieter die Wohnung mit der Küche vermietet, gehört sie ihm und er ist grundsätzlich für die Instandhaltung etc zuständig. Allerdings haben viele Mietverträge eine Klausel, nach der der Mieter für kleinere Schäden selber aufkommen muss.

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28.08.2012, 13:55 Uhr
 
Katzeklo

Eigentlich sind Armaturen Sache des Vermieters. Allerdings gibt es in den meisten Mietverträgen eine Klausel, dass der Mieter Kleinreparaturen bis zu einem gewissen Betrag pro Jahr selbst bezahlen muss. Also in den Mietvertrag schauen, was dort steht.

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28.08.2012, 16:30 Uhr
 
miele

Wenn dir die Küche gehört, da Du diese vom Vormieter abgelöst hast, tropft dein Wasserhahn.

Ob der dann für € 175 ersetzt werden muß, ist eine andere Frage. Es handelt sich vermutlich um eine Einhebelmischbatterie. Wenn diese um die 175 € gekostet hat, kann man die Kartusche wechseln und die Tropferei sollte ein Ende haben. Interessant auch, wie lange man es tropfen lassen könnte, bis die für die Reparatur erforderliche Summe an Wasser- und Abwasserkosten aufgelaufen ist.

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28.08.2012, 18:33 Uhr
 
Anus.

Beim Auto schon.

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28.08.2012, 22:03 Uhr
 
wiki01

Eigentlich war die Frage sinnlos, denn du hast sie dir schon selbst beantwortet. Deine Küche, deine Armatur.

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30.08.2012, 16:54 Uhr
 
gbwriter

Seltsam, wenn bei uns eine Hahn tripft, wird die Dichtung bzw. die Kartusche ausgewechselt. Und gut is

Die kosten keinesfalls die genannte Summe und können im Selbsthilfe-Verfahren gewechselt werden - vorausgesetzt man hat partout nicht zwei linke Hände. Etwas Werkzeug wird natürlich auch benötigt.

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