



Nein
Das Inventar gehört dem Bewohner. Der darf es mitnehmen, weiterverschenken oder was auch immer damit machen, wie es ihm gefällt.
Es sei denn.....
Es sei denn, er erwartet, dass der Beschenkte das Inventar übernimmt und etwas sinnvolles damit macht oder es auch nur entsorgt.
Aber einen Automatismus gibt es m.E. nicht.




Wie Du schon sagst, es wird ein Grundstück verschenkt. Nicht die Bebauung und schon gar nicht das Inventar.




Zu dem Grundstück gehört noch das Zubehör (Gebäude, Gartenzaun, Pflanzen, Pflasterung), also eignentlich alles das, was eine Gebäudeversicherung versichert, nicht jedoch das Inventar, also alles was eine Hausratversicherung versichern würde.




Sofern es im Vertrag nicht geregelt ist, gehört das Inventar nicht zur Schenkung, wohl aber alle wesentlichen Bestandteile ( § 94 BGB) wie Bäume, Pflanzen und Zubehör ( § 97 BGB) wie z.B. eine Einbauküche.