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Gregor.K.

Geht das Inventar (Möbel etc. ) bei einer Schenkung eines Hausgrundstücks mit auf den Beschenkten über, wird also der Beschenkte auch Eigentümer des Inventars, wenn im notariellen Schenkungsvertrag keine Regelung zum Inventar getroffen wurde ?


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ANTWORTEN (4)
19.06.2012, 20:15 Uhr
 
ing793

Nein

Das Inventar gehört dem Bewohner. Der darf es mitnehmen, weiterverschenken oder was auch immer damit machen, wie es ihm gefällt.

Es sei denn.....

Es sei denn, er erwartet, dass der Beschenkte das Inventar übernimmt und etwas sinnvolles damit macht oder es auch nur entsorgt.

Aber einen Automatismus gibt es m.E. nicht.

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19.06.2012, 22:10 Uhr
 
antwortomat

Wie Du schon sagst, es wird ein Grundstück verschenkt. Nicht die Bebauung und schon gar nicht das Inventar.

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20.06.2012, 15:25 Uhr
 
mantrid

Zu dem Grundstück gehört noch das Zubehör (Gebäude, Gartenzaun, Pflanzen, Pflasterung), also eignentlich alles das, was eine Gebäudeversicherung versichert, nicht jedoch das Inventar, also alles was eine Hausratversicherung versichern würde.

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21.06.2012, 07:29 Uhr
 
MaureenOHara

Sofern es im Vertrag nicht geregelt ist, gehört das Inventar nicht zur Schenkung, wohl aber alle wesentlichen Bestandteile ( § 94 BGB) wie Bäume, Pflanzen und Zubehör ( § 97 BGB) wie z.B. eine Einbauküche.

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