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HerrVoigt1952

Geht man bei einer Limited-Gründung anders vor, als wenn man eine GmbH gründet?


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ANTWORTEN (5)
14.09.2010, 19:34 Uhr
 
Heraklit1970

Ja!

Sie müssen die Limited in England gründen und in Deutschland eine Niederlassung für den Geschäftsbetrieb.

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14.09.2010, 20:59 Uhr
 
Klabautermann

Die "Limited" ist die englische Variante der GmbH, also einer Gesellschaft, bei der die Haftung des/der Inhaber begrenzt ist. Insoweit hat Heraklit1970 das schon richtig beschrieben.

Aber: Vermutlich finden Sie hier keine ausreichende Hilfe. Ich rate Ihnen, ein Anwaltsbüro zu Rate zu ziehen, was auf "Internationales Gesellschaftsrecht" spezialisiert ist. Sie laufen sonst Gefahr, dubiosen Beratern auf den Leim zu gehen.

Ganz wichtig: Sprechen Sie schon zu Beginn des ersten Beratungsgesprächs bei den Anwälten über die entstehenden Kosten. Sie können dann immer noch canceln, wenn das zu viel ist.

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15.09.2010, 03:46 Uhr
 
starmax

Gründung für 30 Euro in England reicht völlig. Allerdings mit englischer Adresse, so daß jährliche Verwaltungskosten (200.-bis 300,-) entstehen. Und: Eine Nichtabgabe der jährlichen Bilanz wird richtig HOCH BESTRAFT!

Deutsche Alternative hier: 1-Euro-(Mini-)Gmbh mit vereinfachter Gründung und Ansammlung der Gewinne ()nicht dasGF-Gehalt) bis zum vollen Haftkapital der normalen GmbH.

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17.09.2010, 15:14 Uhr
 
longjohhn

Da dies eine englische Gewerbeform ist, musst du dich an den englischen Staat wenden. Das wiederrum setzt voraus, dass du entweder dort einen Vertreter oder eine Addresse hast. Auch unterscheidet sich das englische REcht natürlich vom Deutschen. Lese hier doch mal nach:http://www.foerderland.de/651.0.html.

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17.09.2010, 20:05 Uhr
 
Angelika A...

Servus, na sicher. Eine Limited ist ein Unternehmen, dass bei britischen Behörden gegründet und registriert wird. Außerdem benötigst Du nicht so viel Stammkapital wie bei der Gründung einer GmbH in Deutschland. Und es geht wesentlich schneller (in der Regel wenige Tage) und unkomplizierter.

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