. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
leo_urban

Geht man bei einer Rücksendefrist eigentlich vom Lieferdatum oder vom Rechnungsdatum aus? Und wenn das Paket länger beim Nachbarn lag?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (3)
15.05.2011, 11:50 Uhr
 
serafine

zustelldatum (oder wie es nennst lieferdatum). wenn dein nachbar unterschrieben hat beginnt die frist. im normalfall erfolgt die übergabe am selben tag. das wird

schwierig,wenn du grad im urlaub bist oder im krankenhaus liegst. wenn urlaub bevorsteht,bestellungen vermeiden.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
15.05.2011, 11:51 Uhr
 
shred

Normalerweise ab vollständiger Lieferung, wobei das Datum gilt, an dem das Paket vom Spediteur abgegeben wurde, zum Beispiel an deinen Nachbarn. Dass es da dann erst einmal herumliegt, dafür kann der Händler ja nichts.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
16.05.2011, 10:47 Uhr
 
Isabel König

Die Rücksendefrist wird nach dem bescheinigten Ablieferungsdatum berechnet. Das bedeutet, sie beginnt mit der Übergabe des Paketes bei dir oder bei einem dafür bevollmächtigten Nachbarn. Letzteres ist natürlich oft ein Problem und wenn du nicht möchtest, dass deine Nachbarn deine Pakete annehmen, solltest du sie generell darüber informieren.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN