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Gesetzliche Gewährleistung oder Garantie? Was sind die Unterschiede?


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ANTWORTEN (4)
09.11.2011, 22:44 Uhr
 
shred

Die Gewährleistung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und muss vom Händler erfüllt werden. Ist der Artikel kaputt, ist es also erst einmal das Problem des Händlers, nicht des Herstellers. Die Garantie wird vom Hersteller gewährt und ist eine freiwillige Leistung, er muss sie nicht von Gesetzes wegen anbieten.

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11.11.2011, 22:34 Uhr
 
LuigiPIZZA

Die vom Gesetz vorgeschriebene Gewährleistung besagt, dass ein Gerät sechs Monate funktionieren muss. Eine Garantie gibt der Hersteller wenn er sagt, mein Gerät hält aber zwei Jahre. Diese Garantie ist freiwillig, man hat also keinen Rechtsanspruch. Bei der Gewährleistung hat man den schon.

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13.11.2011, 20:38 Uhr
 
Mathias Mayer

Die Gewährleistung umfasst einen gewissen Mindestzeitraum bzw. Mindestservice-Standart, den jeder Hersteller einzuhalten hat. Dagegen gehen die Leistungen der Garantie in einigen Fällen über dieses Mindestmaß hinaus. Der Umfang der Garantieleistungen wird von den Herstellern festgelegt.

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14.11.2011, 10:57 Uhr
 
Lennardner

Da habe ich gerade gestern etwas bei ebay gelesen. Jeder Verkäufer ist zur gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, wenn das Produkt Mängel aufweist, auf die vorher nicht hingewiesen wurden, kann der Käufer dieses Produkt reklamieren. Die Garantie ist immer eine freiwillige Verpflichtungserklärung des Verkäufers, niemals ein Muss.

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