. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
XSchubbeX

Gibt es allgemeine Fristen, bis wann Urlaubsanträge in Firmen eingereicht sein müssen? Geht sowas grundsätzlich auch nachträglich?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (9)
21.10.2011, 08:30 Uhr
 
Alex64

Nein.

Ja.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
21.10.2011, 08:31 Uhr
 
miele

Da der Arbeitgeber den Arbeitsausfall des Urlaubers z.B. durch Vertretung, kompesieren muß, sollte man ihm die Möglichkeit geben sich um Vertretung / Ersatz zu bemühen. Urlaub muß grundsätzlich vorab genehmigt werden, ein nachträglich eingereichter Urlaubs"antrag" ist eine Zumutung gegenüber dem AG und den Kollegen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
21.10.2011, 09:04 Uhr
 
Alex64

"Urlaub muß grundsätzlich vorab genehmigt werden...."

Ach wirklich?

Wo steht das denn so allgemein?

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
21.10.2011, 09:42 Uhr
 
miele

an Alex64:

Das ist im Tarifrecht, bei den IHKs und sonstigen Arbeitgeberverterungen und im überwiegenden Teil der Arbeitsverträge so festgelegt.

Es liegt in der Natur eines "Antrags" daß dieser vorab zu stellen ist. Wenn sich jedoch z.B. die Rückreise vom Urlaubsort verzögert, weil der Flug ausfällt oder verschoben wird und der AN dadurch bedingt, unverschuldet, erst verspätet am Arbeitsplatz erscheinen kann, ist sicher auch, ausnahmsweise, eine nachträgliche Genehmigung möglich.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
21.10.2011, 09:54 Uhr
 
Alex64

In welchem Tarifrecht?

Und was hat ein Arbeitsvertrag mit "allgemein" zu tun?

Versteh mich nicht falsch - "allgemein" geregelt (i.S.,v. z.B. einem Gesetz, wie es mit "UrlaubsANTRAG und "Annahme" durch den AG im BGB allgemein mit den Fristen für Angebot und Annahme der Fall ist) ist das Thema eben nicht, es bedarf im jeweiligen Einzelfall der Wertung durch den AG.

Es ist in den meisten Firmen z.B. durchaus möglich, einzelne Tage Urlaub von zu Hause aus für den selben Tag MÜNDLICH zu beantragen und nachträglich schriftlich zu fixieren.

Unabhängig davon ist das Thema, wie sich ein entsprechendes Verhalten auf das Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten auswirkt.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
23.10.2011, 08:14 Uhr
 
Jan Kaiser

Das ist von Firma zu Firma unterschiedlich. Früher war es noch strenger geregelt und man musste bis zu einem bestimmten Zeitpunkt seinen gesamten Jahresurlaub einreichen. Heute sind die meisten Betriebe sehr viel flexibler - und das ist gut so. Ich kann und möchte nicht so weit im Voraus planen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
25.10.2011, 09:56 Uhr
 
Detlev Alb...

Wenn Du neu in dem Unternehmen bist, empfehle ich Dir Dich zu informieren z. B. bei Kollegen. Wenn Du das nicht magst, dann kannst Du 3 Monate vor Ende des Jahres Deinen Urlaubswünsche vorlegen. Die sind aber nicht verbindlich, da alle anderen dass ja auch machen werden. Generell gilt die Urlaubsregelung in dem Unternehmen. Frage im Lohnbüro nach oder beim Chef.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
02.11.2011, 20:07 Uhr
 
Günter Sch...

Allgemeien Fristen kenne ich dafür nicht. In den meisten Firmen ist es üblich, dass der Antrag 14 Tage vor dem Urlaubsantritt gestellt werden und mindestens eine Woche vorher vom Chef genehmigt sein muss. In Sonderfällen/Notfällen kann es auch mal kurzfristig sein. Nachträglich den Antrag zu stellen geht grundsätzlich nicht. Das muss vorher mit dem Chef vereinbart sein.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
02.11.2011, 22:03 Uhr
 
TschiTschi

Das ist von Firma zu Firma und Chef zu Chef unterschiedlich. Und natürlich hängt es auch von der Art der Arbeit ab!

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN