



Der Gesetzestext dazu ist ja im WEG, dem Wohnungseingentumsgesetz verfasst. Von Volker Bielefeld gibt es zum WEG eine sehr gute Interpretation und nennt sich: Der Wohnungseigentümer. Das hatte mir vor längerer Zeit ein Jurist empfohlen, weil es den Gesetzestext teilweise auch mit Beispielen wirklich gut erläutert. Damit konnte ich mir jetzt schon häufig den Anwalt sparen.