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Pattie

Gibt es eigentlich eine Obergrenze für Inkasso Gebühren? Habe gerade eine Rechnung bekommen und finde die horrend hoch.


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ANTWORTEN (7)
18.11.2010, 23:26 Uhr
 
sokomo

Siehe: http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/38724-inkassokosten-wieviel-muss-gezahlt-werden.html

Die Gebührenordnung für Inkasso-Gebühren sind viel zu kompliziert, um sie hier kurz mal zu erklären.

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19.11.2010, 00:43 Uhr
 
spamonmass

verhandel mit denen. biete denen an, gleich bar zu bezahlen, frag nach, um welchen betrag die dann nachgeben.

das inkassounternehmen hat das interesse das geld zu erhalten, und zwar ziemlich schnell.

oft passiert es, dass schuldner nicht zahlen, deshalb sind die glücklich, wenn überhaupt jemnad zahlt.

deren vorteil ist, dass die inkassounternehmen die forderungen vom ursprünglichen gläubiger abkaufen. ich habe erfahrungen gemacht, dass forderungen mit 50% abschlag verkauft werden. alles, was das inkassounternehmen reinholen kann, ist gewinn, falls der schuldner nie zahlen wird, haben die miese gemacht. das weiß ein inkassounternehmen vorher oft nicht.

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19.11.2010, 23:06 Uhr
 
thehellion

Es gibt keine Obergrenze !

Das Inkassobüro " darf " allerlei Gebühren einfordern - ob durchsetzungsfähig steht auf einem anderen Blatt

Mein Tip : Zahl die unstrittige Hauptforderung inkl der internen Mahngebühren ( ohne die Inkassogebühren ) unangekündigt direkt an den Ursprungsgläubiger ( nicht ans Inkassobüro) und weise gegen über dem Inkasso die Forderung vollumfänglich zurück .

Ein erfolgreich durchgezogene Klage expl wg Inkassogebühren eines extern beauftragten ist aus wirtschaftlichen Gründen absurd und auch nicht bekannt

Die Rechtsprechung ist zudem sehr uneinheitlich - Schläft nach 2 oder3 Briefen des Inkassos bzw des Hausadvokaten ein

Sehr viele Gerichte streichen diese Gebühren komplett :

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19.11.2010, 23:09 Uhr
 
thehellion

Hier noch ein neueres AZ

(AG Berlin Mitte vom 01.09.2009

Geschäftsnr. 8 C 118/09)

“Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat,

kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die

Schadensminderungspflicht gemäß §254 BGB ausgeschlossen….

Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind,

wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten,

die denen des Gläubigers überlegen wären.

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21.11.2010, 04:22 Uhr
 
BieneMaya84

Ja, da gibt es eine Obergrenze, die ganz von der Größe der anfallenen GEbühr abhängig ist, somit von der Situation an sich. Solltest dich also am Besten mit einem Fachmann besprechen, oder ein wenig das Internet nutzen. Schau mal hier: www.verbraucherschutz.tv.

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21.11.2010, 13:10 Uhr
 
Chiara Ludwig

Hallo, nee, soviel ich weiß, gibts da keine Obergrenze. Dann wäre alles ja nur halb so schlimm... Die Gebühren sind meist so xtrem hoch, damit sie eine abschreckene Wirkung haben und man nicht wieder in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Ist leider nunmal so...

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23.11.2010, 17:14 Uhr
 
Sonja Schäfer

Das ist sehr umstritten soweit ich weiß. Wenn Deine Rechnung "horrend hoch" ist, dann könnte unter Umständen Wucher vorliegen. Dann wäre die Inkassovereinbarung nichtig. Wenn es um einen sehr hohen Betrag geht, dann würde ich mir an Deiner Stelle anwaltliche Hilfe suchen, die können rechtsverbindliche Auskünfte zum Thema geben.

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