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Henriselw

Gibt es eine allgemeine Regel für die Nachtruhe in Mietshäusern? Wenn ja um wie viel Uhr ist es Zeit für Ruhe?


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ANTWORTEN (3)
04.09.2011, 04:23 Uhr
 
Bad_Cat_No1

Zwar gibt es in unserem dicht besiedelten Land mit Mietskasernen und 400qm-Grundstücken keinen Anspruch auf vollständige Ruhe, wird der Lärm jedoch unzumutbar, muss er nicht hingenommen werden. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind:

Das Bundesimmissionsschutzgesetz,

das Landesimmissionsschutzgesetz,

§ 117 Ordnungswidrigkeitengesetz

sowie gemeindliche Satzungen.

Immissionsschutzgesetze und OWiG sind dabei subsidiär, d.h. sie gelten nachrangig, wenn eine Gemeindesatzung vorliegt (was so gut wie immer der Fall ist). Die ist sicherlich auf der Homepage Deiner Heimatstadt bzw. Gemeinde vorhanden. In aller Regel muss Nachtruhe - also Geräusche jeglicher Art nur noch in Zimmerlautstärke - ab 22 Uhr eingehalten werden. Es gibt einige wenige Ausnahmen, so kann z.B. bei der Gemeinde eine Sondergenehmigung für eine Hochzeitsfeier oder ähnliches eingeholt werden.

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05.09.2011, 09:45 Uhr
 
hasseltheH...

Grundsätzlich beginnt ab 22 Uhr die Ruhezeit. Das heißt, dass man die Zimmerlautstärke nicht großartig überschreiten sollte. Die Nachbarn wollen ja wahrscheinlich schlafen. Vor allem am Wochenende sind die meisten Nachbarn ja auch sehr tolerant, wenn man ab und zu ein wenig länger laut ist.

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06.09.2011, 00:06 Uhr
 
CSchmiddi

Ab 22 Uhr dürfen Geräusche nur noch so laut sein, dass sie die Zimmerlautstärke nicht übertönen. Nächtliches Duschen und Baden sollte deshalb auch möglichst vermieden werden, weil dabei ziemlicher Krach entstehen kann. Natürlich gibt es aber auch ganz spezielle Regelungen, die dann aber keiner gesetzlichen Grundlage zugrunde liegen.

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