



Nein,diese Möglichkeit gibt es heute nicht mehr.Das sollten sie als
Kassenpatientin eigentlich wissen!




Wenn der Zahnarzt es als medizinisch notwendig erachtet und dein Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, kannst du - Antrag bei der Krankenkasse muß vorab zusammen mit dem Zahnarzt gestellt werden - über eine Härtefallregelung bis zu 100 % erstattet bekommen.




Bei Kindern und bei einem bestimmten Grad der Verstellung kann die Kasse einen Betrag übernehmen. Dabei muss es sich aber schon um eine starke Fehlstellung handeln, die sehr offensichtlich zu sehen ist und dmait zu psychischen Problemen oder auch zu Essproblemen führen kann.




die krankenkasse zahlen auf jeden fall für spangen usw. bei kindern bzw. jugendlichen unter 18 jahren. ist eine längere behandlung nötig, wird auch diese (meist) übernommen. als erwachsener ist es schwer, nach eine korrektur der zahnstellung von der krankenkasse ersetzt zu bekommen, da es meist als kostmetisch abgetan wird - aber auf jeden fall beantragen!




Die Kosten (oder besser ein großer Anteil davon) werden nur von der Kasse übernommen, wenn du gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Fehlstellung hast. Wenn es aber ein rein kosmetisches Problem ist, dann musst du die Kosten komplett selber tragen und das ist nicht preiswert!