. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Amos

Gilt die Dreiteilung Legislative, Judikatve, Exekutive nicht mehr?

Oder warum greift der Staat in die Verteilung der Plätze für Zuschauer und Journalisten in den vorgegebenen Verfahrensablauf ein?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (12)
28.03.2013, 17:13 Uhr
 
Amos

Bezogen auf den NSU-Prozeß in München.

Antwort bewerten » rating (2 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
28.03.2013, 17:17 Uhr
 
bh_roth

Das ist ein gängiges Verfahren bei Verhandlungen mit ausländerfeindlichem Hintergrund und hoher Außenwirkung. Ich hatte eigentlich erwartet, dass die Verhandlung unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfindet, weil auch Verstrickungen deutscher Geheimdienste thematisiert werden. Aber es geht auch so, dann müssen die Zuschauer und Journalisten eben ständig rein und raus.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
28.03.2013, 17:28 Uhr
 
Rockfan

Das ist eine sehr berechtigte Frage! Dazu habe ich das hier gefunden:

Beschäftigt man sich näher mit den drei Gewalten und ihren Aufgaben stellt man fest, dass sie sich nicht hundertprozentig trennen lassen. Diese Überschneidungen sind gewollt und verfassungsgemäß solange sie nicht in den Kernbereich einer anderen Gewalt übergreifen.

Quelle: Deutscher Bundestag: Parlamentsdeutsch. DruckVerlag Kettler 2008.

Vollständigen Artikel auf Suite101.de lesen: Legislative, Exekutive, Judikative: Gewaltenteilung in Deutschland | Suite101.de http://suite101.de/article/legislative-exekutive-judikative-a58026#ixzz2OquQce3m

Follow us: @suite101 on Twitter | Suite101 on Facebook

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
28.03.2013, 21:29 Uhr
 
ing793

Der Staat greift nicht ein. Wie kommst Du darauf?

Die Verteilung ist Sche.... gelaufen, weil die vom Gericht zu dämlich waren. Jetzt erzählen ihnen die Politiker, dass das sch... war. Das ist in Ordnung.

Das Gericht KANN darauf reagieren, wenn es zu der Entscheidung kommt, dass noch was getan werden muss. Aber diese Entscheidung trifft es ganz alleine.

Antwort bewerten » rating (2 Bewertungen) Beitrag melden
28.03.2013, 21:34 Uhr
 
Amos

Nee, ing, das OLG München hat nach dem Eingang der Akkrediditierungen entschieden, wie immer. Und die türkische Presse hat sich darüber aufgeregt. Wenn dann die Landesregierung Bayern einschreitet und das OLG die Zulassung ändert, ist das Eingriff in die Souveränität der Gerichtsbarkeit.

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
28.03.2013, 21:36 Uhr
 
Amos

Ein di zuviel. Liegt an meiner dunklen Tastatur.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
28.03.2013, 21:38 Uhr
 
ing793

@Amos: die Landesregierung Bayern schreitet nicht ein, das Zulassungsverfahren ist heute nach intensiven Gesprächen nicht geändert worden.

Woher beziehst Du Deine Behauptung.

Das Einzige, was heute aufgeweicht worden ist: deutsche Journalisten mit Platz können zugunsten türkischer oder griechischer Journalisten verzichten. Und das hat das Gericht beschlossen, weil es ihnen selber peinlich ist.

Es gab keine "Dienstanweisung" (und kann auch keine geben)

Antwort bewerten » rating (2 Bewertungen) Beitrag melden
28.03.2013, 21:42 Uhr
 
ing793

à propos "wie immer"

Nein, es gibt da kein vorgeschriebenes Verfahren. Der Kachelmann-Prozess wird da immer wieder als Beispiel herangezogen, wie es besser geht.

Da wurde im Vorfeld zu Recht vermutet, dass sich die Schweizer dafür interessieren und daher wurde von vorneherein ein Kontingent an Plätzen für die Schweizer reserviert. Das geht völlig problemlos, wenn man vorher(!!!) darüber nachdenkt.

Antwort bewerten » rating (2 Bewertungen) Beitrag melden
28.03.2013, 21:46 Uhr
 
Amos

5. Posting: lieber ing: Du bist doch nicht so blauäugig, daß Du glaubst, deutsche Journalisten hätten ihre Akkreditierung an Türken abgegeben. Dahinter stand massiver Druck von oben. Um eine weitere diplomatische Ausseinandersetzung mit der Türkei und deren Presse zu vermeiden. (Und jetzt werde ich mal ganz zynisch und mache mich bestimmt unbeliebt: weißt Du, wieviele Deutsche von Türken in den letzten 10 Jahren umgebracht wurden?)

Antwort bewerten » rating (3 Bewertungen) Beitrag melden
28.03.2013, 21:50 Uhr
 
elfigy

Gestern war dazu ein interessantes Interview mit einem pensionierten Verfassungsrichter . Er meinte, der zuständige Richter am Oberlandesgericht habe die Freiheit, die Zulassungen festzulegen. Er habe in diesem Fall aber unüberlegt und vorschnell gehandelt. Revidieren kann es nur dieser Richter. Es ist eine Frage seines Selbstbewußtseins, ob er dies tut und zugibt, daß er unüberlegt verfügt hat. Richter möchten auch nicht den Eindruck erwecken, sie änderten ihre Meinung aufgrund öffentlichen Druckes oder wegen Politikerschelte.

Ich glaube auch, diese Verfügung hat nichts mit Mauschelei zu tun, eher mit Unfähigkeit .

Antwort bewerten » rating (2 Bewertungen) Beitrag melden
28.03.2013, 21:52 Uhr
 
elfigy

Halt Amos. Blamiere dich nicht, indem du diese Zahl verbreitest, die von einer von starmax rechtsextremen Idiotenseite stammt. Die Zahl stimmt nämlich nicht. Ich war damals grad dabei, das zu berichtigen, dann war alles gelöscht. Auch gut.

Antwort bewerten » rating (3 Bewertungen) Beitrag melden
28.03.2013, 22:01 Uhr
 
ing793

@Amos: natürlich steht da massiver Druck dahinter, da sind wir uns einig.

Aber das ist doch auch in der Gewaltenteilung legitim. Der Bundesrat macht Druck auf den Bundestag, Obama macht Druck auf Nordkorea, die Gewerkschaften machen Druck auf die Arbeitgeber. Überall, wo ich nicht einfach anweisen kann, muss ich überzeugen, notfalls mit Demonstrationen und mit der Öffentlichkeit.

PS: Bild hat gestern schon Hürriyet einen Platz angeboten, die ARD will einen ihrer Plätze an TRT abgeben. Natürlich ist auch das öffentlichkeitwirksam.

Und Deine abschließende Bemerkung ist Deiner nicht würdig. Mord ist verwerflich, egal von wem an wem. Ich mache da keine Unterschiede und stelle fest, dass der Anteil an Rektalöffnungen sich in der deutschen und ausländischen Bevölkerung nur marginal unterscheidet.

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick