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MRSchubert...

Greift die Kraftfahrthaftpflicht auch, wenn ich das Auto an eine Freundin verleihe? Muss ich, bevor sie fährt, was schriftlich festhalten?


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ANTWORTEN (3)
26.03.2011, 10:45 Uhr
 
starmax

Die Haftpflicht "greift" immer - aber schau in Deiner Police nach bzw. rufe an, ob Mehrfachfahrerrisiken mitversichert sind - sonst nachmelden gegen Präminerhöhung, damit Dir nicht Schäden belastet werden.

Einen Ersatz des Verlustes vom Sschadensfreiheitsrabatt sollte Dir schriftlich von der Fahrerin zugesichert werden.

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29.03.2011, 08:21 Uhr
 
hphersel

Schau Dir Deine Versicherungsbedingungen an: Manchmal ist die Haftpflicht nur auf den Eigentümer und seine Lebenspartnerin (Nicht die Freundin!!) begrenzt. Das spart dann ein paar Euro an Versicherungsbetraägen, aber in einem solchen Fall ist das Auto NICHT versichert, wenn die Freundin (Da Du "eine" Freundin schreibst und nicht "Meine Freundin", wird das wohl eher eine Bekannte sein) damit einen Schaden in irgend einer Form verursacht. Und das kann dann richtig teuer für Dich werden...

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29.03.2011, 14:56 Uhr
 
Ver-Felix1...

Soweit ich weiß, ist jeder berechtigte Fahrer über die KFZ-Haftpflicht versichert. Wenn aber ausdrücklich im Versicherungsvertrag vermerkt ist, dass man den PKW ausnahmslos alleine nutzt, ist keine andere Person darüber versichert. Derartige Regelungen ermöglichen einen Rabatt auf die Versicherungsprämie. Bei Zuwiderhandlung muss man allerdings mit einer Vertragsstrafe rechnen.

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