



Sofern du EU-Bürger bist, was ich annehme, kannst du nach Belieben einreisen, musst dich dann aber nach 30 Tagen bei der Fremdenpolizei registrieren, dir nach 90 Tagen eine Aufenthaltsgenehmigung besorgen. Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für dich völlig frei.




Eine Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich für Ausländer, die mit einem tschechischen Staatsbürger verheiratet sind, oder mindestens ein Kind haben, das die tschechische Staatsangehörigkeit besitzt. Wenn dies nicht zutrifft, benötigt man eine Abeitserlaubnis, die vom Arbeitgeber beim zuständigen Arbeitsamt der Stadt Prag vorgelegt wird.