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Manny23953

Hab ne neue Wohnung und will dort die Bäder komplett umgestalten. Muss ich mir die Badsanierungen vom Vermieter genehmigen lassen?


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ANTWORTEN (5)
22.04.2012, 12:09 Uhr
 
hphersel

jA! Denn Du hast die Wohnung so wie sei war gemietet. und ohne entsprechende Abmachung kann Dein vermieter von Dir verlangren, dass Du beim Auszug alle (!!!) Umbauten wieder rückgängig machen muss. Also hole Dir seine Genehmigung und lasse Dir bestätigen, dass diese Einbauten bei Deinem Auszug in der Wohnung bleiben dürfen!!!

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23.04.2012, 12:14 Uhr
 
tkraus23

Bauliche Maßnahmen müssen mit dem Vermieter abgestimmt werden, so z.B. also das Anbringen neuer Kacheln oder die Veränderung von Zu- und Abwasserleitungen. Man sollte daher mit dem Vermieter offen über das eigene Vorhaben sprechen. Man wertet mit dieser Maßnahme grundsätzlich den Wohnraum ja sogar auf. Aus diesem Grund könnte man z.B. die Materialkosten teilweise oder gänzlich übernehmen lassen oder trotz der Wohnwertsteigerung eine Mietpreisbindung für einen gewissen Zeitraum vereinbaren. So profitieren beide Parteien, ohne finanzielle/rechtliche Wagnisse und Ärger.

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24.04.2012, 04:12 Uhr
 
Konso

Ja, dass musst Du. Generell ist es so – wenn nichts anderes im Mietvertrag festgeschrieben ist – dass der Vermieter nur dafür Sorge zu tragen hat, dass das Bad funktioniert. Er ist also nur für Reparaturen zuständig, wenn z. B. das Waschbecken abbricht oder die Halterung des Duschkopfes. Willst Du auf eigene Kosten renovieren, benötigst Du sein OK. Und, ganz wichtig

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25.04.2012, 17:39 Uhr
 
Kykra7

Kleinere Veränderungen müssen Sie Ihrem Vermieter in der Regel nicht melden, es sei denn, Sie haben dazu etwas anderes im Mietvertrag vereinbart. Komplettsarnierungen sollten mit dem Vermieter besprochen und zuvor genehmigt werden, um Ärger zu vermeiden. Anderenfalls könnten Sie mit rechtlichen Schritten rechnen.

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25.04.2012, 18:14 Uhr
 
miele

Aber sicher, du kannst ja auch nicht einen Leihwagen mieten und den mal eben tieferlegen

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