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Sternekoch

Habe ein Grundstück mit einem Abrisshaus erworben. Kann ich zur erneuten Grundstücksbebauung gezwungen werden? Wie kann ich mich wehren?


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ANTWORTEN (6)
23.05.2011, 17:10 Uhr
 
tobix

Ich hätte jetzt gedacht, sowas klärt man vor dem Kauf.

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23.05.2011, 21:49 Uhr
 
starmax

Zum Abriß, ja. Zur Einzäunung auch. Zur Bebauung nur, wenn Du Dich vertraglich verpflichtet hast.

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25.05.2011, 17:02 Uhr
 
lyricsterm...

nein auf keinen fall kannst du dazu gezwungen werden. du wirst meist auch kaum noch ein haus dort bauen können, weil inzwischen andere regel gelten, von wegen abstände zur grenze und so weiter. wenn du da einen platz hinhaben willst, ist das deine entscheidung.

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25.05.2011, 17:50 Uhr
 
Schlawiner...

lyrics natürlich kann er dazu gezwungen werden, wenn es Bestandteil des Kaufvertrags ist. Ist sogar nicht unüblich.

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26.05.2011, 23:45 Uhr
 
Hartmut Böhm

Eine gesetzliche Verpflichtung, Grundstücke zu bebauen, besteht generell nicht. Allerdings kann sich eine Bauverpflichtung nach den örtlichen Gegebenheiten richten. Wenn beispielsweise Städte Baugrundstücke an ihre Bürger verkaufen, wird oft eine Bauverpflichtung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vertraglich fixiert. Nichteinhaltung führt zur Rückabwicklung des Kaufvertrags

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27.05.2011, 11:14 Uhr
 
Beategrana...

Also, wenn in deinem Vertrag nichts davon steht und es auch nicht für das Gemeinwohl erforderlich ist, dürftest du eigentlich nicht dazu gezwungen werden. Wenn es doch zu Problemen kommt, solltest auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, nur der darf eine echte Rechtsberatung durchführen.

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