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Frank Schmitz

Habe ich eigentlich generell einen Anspruch auf einen Mitarbeiterparkplatz? Wie das geregelt?


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ANTWORTEN (12)
28.04.2011, 16:57 Uhr
 
TKKG

Natürlich hast du generell Anspruch auf einen Mitarbeiterparkplatz! Selbst wenn du gar kein Auto hast"

Das steht im Mitarbeiterparkplatzgesetz!


Jetzt denk doch mal nach! Wenn es nicht im Arbeitsvertrag steht, hast du natürlich keinen Anspruch! Woher sollte der denn kommen?

Willst du jeden Betrieb, und sei er noch so klein, dazu verpflichten für alle Mitarbeiter Parkplätze zur Verfügung zu stellen?

Na viel Erfolg!

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28.04.2011, 17:40 Uhr
 
Highspeed

@TKKG: Deine Idee mit dem Mitarbeiterparkplatzgesetz finde ich gut. Dann könnte ich meinen gewinnbringend vermieten.

@Frank: Fahr doch mit dem Bus/Zug/Rad/Roller dann brauchste keinen. Einen Anspruch hast Du jedenfalls nicht.

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28.04.2011, 17:46 Uhr
 
TKKG

@Highspeed: Genau daran habe ich auch gedacht!

Jedem Mitarbeiter stehen pro Jahr 1,25 Stellplätze zu. Ab Gehaltsklasse XY sind es 1,5 Stellplätze pro Jahr...

Selbst wer ein Auto hat, könnte seinen in der Nichtarbeitszeit vermieten...

Oder wer nur ein Krad hat könnte den Rest vermieten...

Diesen Quatsch kann man unendlich weiter treiben!

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28.04.2011, 18:03 Uhr
 
StechusKaktus

Für Übergewichtige eignen sich als Fortbewegungsmittel auch Zeppelin, Draisine, Sesselbahn oder Elefant (habe ich in diesem Forum gelernt)

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28.04.2011, 18:08 Uhr
 
TKKG

DAS ist schön!

Dann wäre der Arbeitgeber außerdem verpflichtet Elefantenhäuser für alle Mitarbeiter anzubieten!

Außerdem sind Elefanten Herdentiere! Der Betrieb bräuchte also noch ein paar Beistellelefanten, damit ihm der Tierschutz nicht aufs Dach steigt!

Und die brauchen dann wieder massig Auslauffläche und einen Pfleger (der wiederum einen Elefantenstellplatz braucht) usw. usf...

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28.04.2011, 18:31 Uhr
 
Ingenius

Wer sich die Fragen von Frank Schmitz (Ich bin Kundenberaterin) durchliest, merkt sofort dass hier ein Comedian am Werk ist, der möglicherweise gerade an einem Buch arbeitet. Andererseits verdient soviel Kreativtät auch Beachtung, daher folgende (ernstgemeinte) Antwort:

Wer im wirklichen Leben einen Arbeitsplatz hat, käme nie auf die Idee, hier eine solche Frage zu stellen. Das könnten nämlich Kollegen, Chef, Personalabteilung oder Betriebsrat mit detaillierter Kenntnis der Situation vor Ort viel besser beantworten als wir, denn eine generelle Regelung gibt es nicht. Aber trotzdem, gelungener Versuch. Die nächste Frage könnte logischerweise lauten: Soll ich mir ein Grundstück auf dem Mars kaufen?

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28.04.2011, 18:40 Uhr
 
TKKG

Stimmt!

Und die Antwort ist natürlich: "Ja unbedingt!" Durch die um 2/3 geringere Gravitation betragen auch die Grundstückspreise nur 33%!


Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich das Urheberrecht an diesem Sketch habe und jeden verklagen werde, der ihn ohne meine ausdrückliche Genehmigung veröffentlicht, aufführt, verfilmt usw.


Gleiches gilt für obigen zweiten Sketch!


Und für das dadurch entstandene Paradoxon!

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29.04.2011, 13:35 Uhr
 
StechusKaktus

@TKKG: Deine Antwort ist sehr gut, reicht aber bei weitem nicht an meine Pferdedeckenantwort heran! Ich glaube allerdings, dass kaum einer den Witz verstanden hat. Du wenigstens?

;-)

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29.04.2011, 17:23 Uhr
 
Johann Werner

Per Gesetz hat kein Arbeitnehmer Anspruch auf soetwas. Eventuell ist dein Arbeitgeber so freundlich und stellt dir während deiner Arbeitszeit einen Parkplatz kostenfrei zur Verfügung - dann hättest du Glück! Eventuell kann soetwas auch in einem Arbeitsvertrag geregelt sein. In einem solchen Fall hättest du natürlich Anspruch auf Einhaltung deines Arbeitsvertrages.

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30.04.2011, 00:48 Uhr
 
TKKG

@StechusKaktus: Ich bin fast aus dem Bett gefallen vor Lachen!

(Wirklich war!)

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01.05.2011, 19:16 Uhr
 
hhaas98

Soweit ich das beurteilen kann, ist es gesetztlich nicht vorgeschrieben, dass dein Arbeitgeber dazu verpflichtet ist dir einen Parkplatz auf dem Gelände zuzuweisen. Warum auch? Es ist ja nicht seine Aufgabe wie du zur Arbeit kommst und auch nicht wo du Parkst. Wichtig ist das du pünktlich erscheinst und deine Arbeit machst.

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01.05.2011, 19:52 Uhr
 
inge-zauber3

Nein, hast du nicht, es sei denn, es wurde dir in deinem Vertrag zugesichert. Du könntest ja genauso gut mit der Bahn oder dem Fahrrad fahren. Der Kundenparkplatz ist nebenbei bemerkt nicht der Parkplatz für Mitarbeiter, sollte dies also untersagt sein, hat dies auch seine Gültigkeit.

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