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Michagele

Habe ich nach dem Erhalt von ABEs eigentlich eine Frist, bis zu der der Anbau stattgefunden haben muss oder kann ich mir Zeit lassen?


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ANTWORTEN (7)
08.05.2012, 09:30 Uhr
 
Oberguru

Eine ABE erhält man nicht, Hase, die liegt einfach dem Karton bei.

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08.05.2012, 10:38 Uhr
 
bh_roth

A = Allgemeine

B = Betriebs-

E = -erlaubnis


Anbau?

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08.05.2012, 10:59 Uhr
 
Oberguru

Ja, die ABE wird ja oft an der Antenne angebaut.

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08.05.2012, 17:57 Uhr
 
lennythelyc

Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist nicht an eine bestimmte Frist zum Einbau gebunden. Es könnte durchaus sein, dass ein Anbauteil für sehr lange Zeit beim Händler im Regal liegt, bevor es veräußert wird. Es kann gar nicht angehen, dass die ABE dann irgendwann verfallen würde. Anbauteile mit ABE haben beim TÜV abgenommen und eingetragen zu werden.

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08.05.2012, 18:27 Uhr
 
Oberguru

Laber nicht so einen Blödsinn, Hase. Eine ABE muss nicht eingetragen werden, kann aber, wenn man sie nicht andauernd mitschleppen will.

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10.05.2012, 07:06 Uhr
 
Caroschmi

Die ABE hat an sich kein „Verfallsdatum“, sie kann aber vom Kraftfahrt-Bundesamt widerrufen werde oder erlöschen, wenn an dem Fahrzeug bauliche Modifikationen vorgenommen wurden. Das wäre dann der Fall, wenn Du Änderungen an der Federung vornimmst oder aber zum Beispiel eine nicht erlaubte Auspuffanlage einbaust. Wenn Du eine gesonderte ABE für ein bestimmtes Bauteil hast und es nach Vorschrift anbringst, wirkt sich das übrigens nicht auf die ABE für das Fahrzeug an sich aus.

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12.05.2012, 08:08 Uhr
 
diggerKrüg

Eine Allgemeine Betriebserlaubnis hat kein Ablaufdatum beziehungsweise keine Frist, bis wann das An- oder Einbauteil einzubauen ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis hat im Fahrzeug mitgeführt zu werden und wird beim TÜV in die Fahrzeugpapiere mit aufgenommen und eingetragen.

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