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Miriam Wolf

Habe meine Nebenkostenrechnung erhalten und bin fast kollabiert: die ist viel zu hoch! Ich soll mehrere hundert Euro nachzahlen und bin damit aber nicht einverstanden. Welche Möglichkeiten habe ich?


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ANTWORTEN (9)
07.02.2011, 22:00 Uhr
 
Maria1000

was heisst "icht einverstanden"? Wenn sie TATSÄCHLICH so entstanden sind, wirst Du sicher zahlen müssen. Ob die einzelnen "Posten" aber berechtigt sind, kann dir letztendlich nur ein Mieterverein (geh mal auf deren Websites, die haben detailliete Infos oft online) oder ein Anwalt sagen. OFt versuchen Vermieter Sachen abzurechnen, die gar nicht abgerechnet werden dürfen...oder für leerstehende Wohnung und "gewerbliche" Mieter wird nicht richtig zugeordnet...

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07.02.2011, 23:29 Uhr
 
xerix

Erstmal schriftlich Widerspruch einlegen, dann sofort ab zum Mieterverein. Man muss zwar Mitglied werden, ist aber auf jeden Fall günstiger als zum Anwalt. Dort gibt es Spezialisten, die einem sofort sagen können, ob die Abrechnung gerechtfertigt ist oder nicht.

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08.02.2011, 08:07 Uhr
 
StechusKaktus

Solange der Vermieter keine Betrugsabsicht hat, handelt es sich bei Nebenkosten um Kosten, die vom Mieter zutragen sind. In erster Linie sind das doch Kosten für Wasser, Heizung und Müll. Wenn du viel geheizt hast, ist es eben teurer. Der Vermieter kann doch auch nichts dafür, wenn du die Heizung aufdrehst oder gerne jeden Tag lange duschst, was dir von Herzen gegönnt ist. Prüfe also erst einmal, weswegen die Abrechnung so hoch ist. Verwaltungskosten und Kontogebühren darf er dir nicht in Rechnung stellen alles andere in der Regel schon. Ich tippe auf einen höheren Ölpreis und lange Heizperiode - dagegen kannst du nichts unternehmen.

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08.02.2011, 09:54 Uhr
 
starmax

Gratuliere herzlich, Du hast soeben am Merkel-Aufschwung teilgenommen!

Oft entstehen solche Schwierigkeiten, wenn bei Mieterwechsel die monatlichen Abschlagzahlungen bewußt klein gehalten werden. Die sind jetzt natürlich gleich zu erhöhen. Sprich mit den Nachbarn und dem Vermieter (wenn es nicht eine große Verwltung ist'). Und prüfe genau, ob Kleinkredit bei der Bank oder Ratenpreis beim Vermieter günstiger ist.

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08.02.2011, 10:51 Uhr
 
Blaue_Fee

Ob du damit einverstanden bist oder nicht, ist völlig wurscht, solange die Abrechnung korrekt ist. Heizung wird nach Verbrauch berechnet (deshalb die Röhrchen an den Heizkörpern), Wasser (sofern Zähler vorhanden) ebenfalls nach Verbrauch. Bestimmte Kosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden, dazu gehören die Verwaltgergebühren und die Instandhaltungsrücklage ...

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08.02.2011, 12:23 Uhr
 
misterRonny

Ich kenne das so: Erstmal in Widerspruch gehen und die Aufschlüsselung der einzelnen Positionen verlangen. Die Abrechnung muß nachvollziehbar für den Mieter sein. Meist sind es ja gerade der Wasser- und Wärmeverbracuh, die ordentlich zu Buche schlagen. Da mußt Du doch die Ablesewerte haben und evrgleichen können.

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08.02.2011, 14:08 Uhr
 
Flugmeissel

Man hat grundsätzlich das Recht bei der Hausverwaltung die der Nebenkostenabrechnung zugrundeliegenden Rechnungen einzusehen: Müllabfuhr, Hausreinigung, Warmwasser, Heizkosten etc.

Vielleicht erklärt sich durch diese Rechnungen bereits die hohe Nachzahlung.

Ansonsten Hausverwaltung um Kopien der Rechnungen bitten und diese beim Mieterverein nachprüfen lassen.

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08.02.2011, 19:59 Uhr
 
Brittker_29

Ist natürlich schwierig das jetzt hier so zu beantworten, da man nicht weiß wie groß die Wohnung ist und wieviel geheizt wurde etc. Wenn man aber der Meinung ist, dass das wirklich nicht stimmen kann, muss man das den Stadtwerken sagen und konkretere Aufschlüsselung verlangen. Beim Einzug in eine Wohnung daher immer die Zählerwerte auf dem Papier mit den echten vergleichen.

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09.02.2011, 11:22 Uhr
 
Mathias Be...

Zunächst solltest du die detaillierte Abrechnung einsehen. Dort ist dann der genaue Verbrauch angegeben und du kannst kontrollieren, ob die Kosten tatsächlich stimmen oder nicht. Dein VErmieter musst dir die Einsicht in diese Unterlagen erlauben. Natürlich ist es auch sinnvoll zu schauen, wie die Werte sich im Vergleich zu den Vorjahren verhalten, wo Ausreißer sind.

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