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finja1983

Haben Bürger aus anderen EU-Staaten (z.B. Polen oder Frankreich) eigentlich automatisch ein unbegrenztes Aufenthaltsbestimmungsrecht in Deutschland?


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ANTWORTEN (7)
05.02.2011, 11:39 Uhr
 
sininen

Hm, also ich verstehe das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil des Sorgerechts, das festlegt, dass Eltern bestimmen können, wo die Kinder wohnen sollen (bei Umzug zum Beispiel). Bin allerdings keine Juristin und verstehe deshalb vielleicht Ihre Frage nicht ganz. Eltern in Polen sollen bestimmen, dass ihre Kinder in Deutschland wohnen sollen?? Oder meinen Sie, ob zB polnische Eltern ihre Kinder mit nach Deutschland bringen dürfen, wenn sie (die Eltern) entscheiden, in Deutschland leben zu wollen???

Für die Mitgliedstaaten der EU gilt die Freizügigkeit, das heisst, dass Sie das Recht haben, innerhalb der EU Ihren Wohnort selber zu bestimmen (natürlich haben Sie kein Anrecht auf Sozialleistungen in (zB) Schweden oder Frankreich). Ich bin mir sehr sicher, dass das für die Kinder auch gilt, sofern diese Bürger der EU sind. (ACHTUNG, VERMUTUNG!!)

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05.02.2011, 11:42 Uhr
 
sininen

Ich selber bin aus Deutschland nach Finnland gezogen und habe in Finnland zwei Kinder, die beide nur einen finnischen Pass haben. Da ich das Sorgerecht mit meinem Mann teile, dürfen die Kinder mit uns nach Deutschland ziehen oder in Finnland bleiben. Ob ich meine Kinder aber nach Frankreich schicken kann, ohne selbst dort zu wohnen weiss ich nicht. Aber sollte doch gehen. Bei Internatsbesuchen geht das doch auch...

Ich hoffe sehr, Ihre Frage irgendwie beantwortet zu haben :-)

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06.02.2011, 17:08 Uhr
 
Helena Vogel

Ja, alle EU-Bürger dürfen laut dem Freizügigkeitsgesetz überall in Europa leben und arbeiten. Soweit ich weiß, muss man sich nur beim Ausländeramt melden. Die deutsche Sozialhilfe kann man als Ausländer allerdings nicht in Anspruch nehmen glaube ich.

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08.02.2011, 04:17 Uhr
 
diddydee

Ja, Bürger der EU benötigen keien Aufenthaltserlaubnis mehr. Es ist doch jetzt "nationales" Recht. Sie müssen sich nur ganz normal beim zuständigen Einwohnermeldeamt anemelden. Genau findest Du das auf der Internetseite www.bamf.bund.de. (Punkt Migration) da ist das ganz gut beschrieben.

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08.02.2011, 09:18 Uhr
 
sininen

Es ging in der Frage um das Aufenthaltsbestimmungsrecht (Teil des Sorgerechtes). Leider lässt finja1983 uns im Dunklen, ob sie das auch meint, oder ob es ihr um die Freizügigkeit innerhalb der EU geht.

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08.02.2011, 16:59 Uhr
 
Jonathan Weiß

Hallo, wenn ich jetzt nicht vollkommen desinformiert bin hat frankreich seit ewigkeiten aufgrund des schengener abkommens zur personenfreizügigkeit seinen bürgern ein dauerndes bleibe- und arbeitsrecht ausgehandelt. polen ist auch dem schengener raum beigetreten, wodurch eine art exodus von fachkräften eingesetzt hat.

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15.02.2011, 13:02 Uhr
 
Sandygirl

ja

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