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wellewelle23

Haftet ein Makler für den Mietausfall , wenn er einen insolventen Mieter vermittelt hat ?

Mein Makler hat mir einen insolventen Mieter vermittelt , ohne sich vorher bei der Schufa eine Auskunft einzuholen .

Der Mieter zahlt seit einem halben Jahr keine Miete mehr . Kann ich den Makler für den Mietausfall haftbar machen ?


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ANTWORTEN (4)
16.06.2012, 14:21 Uhr
 
Sockenpuppe

Wenn du es vertraglich vereinbart hast...

Ansonsten ist es DEIN VERSÄUMNIS die Bonität nicht geprüft ztu haben!

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16.06.2012, 14:49 Uhr
 
ing793

Einerseits besteht Treuepflicht des Maklers, er muss im Interesse des Auftragebers handeln.

Andererseits: der Makler ist weder verpflichtet, Auskünfte einzuholen noch, diese auf den Wahrheitsgehalt zu überprüfen.

Bei einem Standardmaklervertrag hast Du keine Chance

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16.06.2012, 17:58 Uhr
 
antwortomat

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18.06.2012, 14:30 Uhr
 
RoterWildfang

Hallo,

nein, ein Makler haftet nicht für einen säumigen Mieter. Grundlage hierfür: Makler erhalten eine Vermittlungsprovison und der eigentliche Mietvertrag kommt immer zwischen Mieter und Vermieter direkt zustande. Schlußendlich schlägt ein Makler einem Vermieter die möglichen Mieter nur vor, Entscheidungsgewalt besitzt jedoch in letzter Instanz der Vermieter, wem er seine Wohnung vermietet.

Wenn der Makler keine Selbstauskunft vom jetzt insolventen MIeter eingeholt hat, stellt sich die Frage, warum Sie diese als möglicher Vermieter nicht vor Vertragsabschluß nachgefordert haben? In der Folge dann den Mietvertrag mit dem Mieter abgeschlossen haben?!

Makler arbeiten auf Grundlage eines Vermittlungsvertrages, jedoch ohne Entscheidungsbefugnis. Diese liegt alleine beim Vermieter. Aus diesem Grunde ist ein Makler auch nicht für Mietausfall haftbar zu machen.

Liebe Grüsse

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