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Alexandra ...

Hallo, brauche dringend Tipps zur Firmenwagen-Besteuerung!!!

Kann mir bitte jemand erklären, wie das mit der Besteuerung von Firmenwagen funktioniert? Danke schonmal!


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ANTWORTEN (7)
24.10.2010, 10:02 Uhr
 
Heraklit1970

Fragen Sie doch am Besten den Steuerberater der Firma.

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24.10.2010, 11:18 Uhr
 
StechusKaktus

Du versteuerst als geldwerten Vorteil 1% des Listenpreises/Monat und zusätzlich 0,03% des Listenpreises/Monat je Entfernungskilometer. Je nach Typ und Entfernung zum Arbeitsplatz kann dich ein Firmenwagen locker €600/Monat kosten. Darüber hinaus entfallen bei einem Firmenwagen einige "Gestaltungsspielräume" bei der Steuererklärung. Man muss sich daher schon gut überlegen, ob es sich nicht lohnt, sich mehr Gehalt auszahlen zu lassen und auf den Wagen zu verzichten.

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24.10.2010, 11:50 Uhr
 
Heraklit1970

A) Es sind 1% des BRUTTO-Listenpreises B) es sind die Entfernungskilometer Wohnung - Arbeitsstätte C) man kann weiterhin in seiner Steuererklärung die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte als Werbungskosten angeben.

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25.10.2010, 22:46 Uhr
 
schafschaf20

Bist du Mitglied der Führungsspitze deines Betriebes, deines Unternehmens, und bist Hauptnutzer des Dienstwagens, dann können daraus verstärkt große Vorteile erwachsen. Davon abgesehen muss klar gemacht werden, dass betreffender Wagen wirklich als Firmenwagen genutzt wird, dann kann er auch im Nutzen anderer Mitarbeiter von der Steuer abgesetzt werden.

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27.10.2010, 13:40 Uhr
 
Annanna

du kannst zwischen zwei modelen wählen, entweder die 1% regelung: dann musst du monatlich 1 % des Listenpreises des wagens zu deinem zu versteuernden EInkommen dazurechnen. oder die exakte berechnung, dass musst du mit Fahrtenbuch jeden einzelnen privat gefahrenen Kilometer nachweisen und versteuern.

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28.10.2010, 20:19 Uhr
 
Ziegler436

Für die steuerliche Berechnung des Firmenwagens gibt es mehrere Methoden. Eine Methode wäre die Fahrtenbuchmethode. Eine weitere Methode die angewendet werden kann, ist die Pauschalwertmethode. Eine genaue Erläuterung zu den verschiedenen Möglichkeiten ist unter http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/firmenwagen.html

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29.10.2010, 18:31 Uhr
 
ranubolito

In der Regel muß ein Firmenwagen, der auch privat genutzt werden kann, mit 1% des LISTENneupreises (im Produktionsjahr) pro Monat versteuert werden, z.B. wenn man einen Passat Kombi für € 30.000.- als Firmanwagen hat und auch privat nutzt, muß man sich 300.- als zusätzliches Einkommen anrechnen lassen.

Überspitzt ausgedrückt: Du fährst einen Porsche 356 Cabriolet als Firmenwagen und nutzt ihn auch privat (das Ding ist heute 50.000.- und mehr wert), muß man sich etwa 60.- p.M. als Einkommen zurechnen lassen, das Auto hatte einen damaligen Neupreis von ca. 12.000.- DEM;-)

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