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Schlumpfine85

Hallo, gibt es eiegtnlich irgendwo bestimmungen dazu wie hoch eine abfindung bei kündigung zu sein hat???


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ANTWORTEN (5)
13.11.2010, 22:40 Uhr
 
starmax

Wer hat Dir denn das erzählt? Arbeitgeber zahlen manchmal (!) im Rahmen eines Aufhebungsvertrages bis zu einem Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, um langwierige Prozesse zu vermeiden - ansonsten gibt es A. nur bei Managern und Vorständen.

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13.11.2010, 23:28 Uhr
 
Highspeed

Nein, es gibt keine Bestimmungen. Den Rest hat Starmax schon gesagt.

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18.11.2010, 11:18 Uhr
 
hanswilli

Warum sollte Ihnen der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?

Sind Sie kündbar, alle Vorschriften eingehalten, falls notwendig, korrekte Sozialauswahl? Dann wir das wohl nichts.

Anderenfalls gelten für entsprechend Abfindungsverhandlungen, soweit es etwas zu verhandeln gibt, ein Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Richtgröße.

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18.11.2010, 16:28 Uhr
 
WallE

Wenn dir laut Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag eine Abfindung zusteht, dann ist auch die Höhe im entsprechenden Vertrag geregelt und errechnet sich aus der Betriebszugehörigkeit, wenn da nichts explizit steht, kannst du froh sein, wenn du überhaupt etwas bekommst, es gibt nämlich keinen allgemeinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung.

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25.07.2011, 19:19 Uhr
 
Jahiro

Guck mal in § 1 a KSchG (Kündigungsschutzgesetz), da ist geregelt das die Höhe der Abfindung 0,5 Monatsgehälter für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses beträgt.

Gilt allerdings nur für Kündigung aus "dringenden betrieblichen Erfordernissen".

Darüber hinaus, kann es natürlich im Arbeitsvertrag, im Sozialplan, in Betriebsvereinbarungen und in Tarifverträgen geregelt sein.

Dazu dann mal den Betriebsrat vor Ort fragen, gibt es den nicht oder taugt der nichts, ab zur Gewerkschaft. Ansonsten bleibt nur der Gang zum Anwalt .... der holt (fast) immer was raus.

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