



Wenn Ihr Versicherungsvertrag dies vorsieht, Ja! Aber nur auf einen maximal gleichwertigen (wenn Sie also einen Golf fahren, bekommen Sie keinen Mercedes SLK)




Wenn der Unfallgegner zu 100% Schuld hatte,übernimmt seineHaftpflicht- Versicherung die vollen Kosten (oder den Nutzungsaudfall) für einen Ersatzwagen. Vorsicht: Bei nur geringer Nutzung ist u.U. nur Taxi fahren drin. Ein Abzug für eingesparte Eigennutzung läßt sich durch die Wahl eines Autos aus einer niedrigeren TypkKlasse vermeiden.




kommt erst mal drauf an, wer den Unfall verursacht hat. wenn es ein anderer war, muss seine versicherung dir den ersatzwagen zahlen. wenn du es selbst warst, kommt es drauf an, was du mit deiner versicherung ausgemacht hast, aber normalerweise nicht.