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EliasTheMessi

Hallo Zusammen, es geht um Verwandtendarlehen! Was meint Ihr, solltet man generell Verwandten (in meinem Fall "Schwager") Geld leihen? Und ist das unhöflich ihn auf eine Rückzahlungsfrist anzusprechen?


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ANTWORTEN (9)
16.03.2011, 10:44 Uhr
 
starmax

Schenk ihm 50 Euro (maximal) und vergiß es.

Ansonsten solltest Du vorgehen wie die Bank bei einem echten Darlehen mit sofortiger uneingeschränkter Vollstreckbarkeit auch ins Privatvermögen.

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16.03.2011, 11:06 Uhr
 
Franz Maier

Ich persönlich würde gänzlich davon absehen, Geld zu verleihen. Wenn dein Schwager allerdings vertrauenswürdig ist, könnte die Sache ja solide sein. Eine Rückzahlungsfrist anzusprechen ist ganz gewiss nicht unhöflich, sollte sogar vom Schwager selbst angesprochen werden, wie ich finde.

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16.03.2011, 11:20 Uhr
 
Schlawiner...

Frag ihn wieso die Bank ihm keines gibt und warum das bei dir anders sein sollte.

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16.03.2011, 11:44 Uhr
 
Maegwyn

Hallo,

nachdem ich selber ein Familiendarlehen in Anspruch genommen habe, bin ich der Meinung, dass genau diese Dinge natürlich geklärt werden müssen! Ich habe meinem Vater auch Zinsen angeboten, wollte er aber nicht. Der Vorteil für mich liegt so natürlich klar auf der Hand (keine Zinsen). Aber es gehört sehr viel Vertrauen dazu. Ich weiß nicht, ob ich das einem angeheirateten Verwandten entgegen bringen würde...

Und ich habe vorher keine Bank gefragt, sondern bin zuerst zu meinem Vater ;-) Ich zahle den Beitrag monatlich zurück und bin bei der Rückzahlung viel flexibler als bei einer Bank - ich kann nämlich, wenn ich Geld habe, z. B. auch einen größeren Betrag auf einmal zurückzahlen, ohne für einen Zinsverlust aufkommen zu müssen.

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16.03.2011, 14:04 Uhr
 
schillafrida

Beim Geld hört oft die Freundschaft auf ! Das sollten Sie gut überlegen - und alles schriftlich festlegen ! Wenn er damit schon ein Problem hat : lieber sein lassen !

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16.03.2011, 14:55 Uhr
 
bifu70

Einander in der Familie beizustehen und sich als Solidargemeinschaft zu betrachten finde ich erstmal keine schlechte Idee. Ein Darlehen kann da eine gute Wahl sein, wenn kein Anlass für eine Schenkung besteht, aber man dennoch ein Vorhaben unterstützen möchte. So kann der eine an einer beruflichen Fortbildung teilnehmen, die sich erst im Nachhinein auszahlt, die andere kann ein Auto kaufen, um den angebotenen Job in verkehrsungünstiger Lage antreten zu können.

Wichtig ist, offen über den Zweck und die Konditionen zu sprechen. Wenn das schon im Vorfeld Probleme gibt, lässt das erahnen, wie es nachher bei der Rückzahlung läuft. Nur wenn eure Vorstellungen sich decken, macht der Geldverleih Sinn. Haltet das schriftlich fest, um unnötige Missverständnisse oder Erinnerungslücken zu vermeiden. Und für dich als Geldgeber empfehle ich, intern so zu tun, als sei das Geld weggeschenkt und dich umso mehr zu freuen, wenn es dennoch zurück kommt.

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17.03.2011, 13:16 Uhr
 
OllieHH

Hallo! Wenn es irgendwie geht, dann Finger weg! Wenn der Schwager keine Bank findet, die ihm Geld zur Verfügung stellt, dann hat das sicher seinen Grund. Beim Geld hört der Spaß bekanntlich auf. Muss es doch sein, dann unbedingt alles genau und schriftlich vereinbaren.

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19.03.2011, 13:46 Uhr
 
SterneKoch

Du solltest absolut keine Hemmungen haben und deinem Schwager ganz genau erklären wie du dir das mit dem Darlehen vorstellst. Es ist weder beleidigend noch ungewöhnlich, wenn du Rückzahlfristen festlegst - Verwandtschaft hin oder her. Abgesehen davon würde ich es auch nur schriftlich machen!

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08.04.2011, 19:55 Uhr
 
mantrid

Innerhalb der Verwandtschaft würde ich mir das sehr gut überlegen, denn das war schon oft Grund für schlimme Zerwürfnisse. Wenn Du notalls das Geld abschreiben kannst, ist das kein so großes Problem.

Selbstverständlich muss ein Rückzahlungstermin vereinbart werden und zwar schriftlich in einem Darlehensvertrag. Noch besser mein Tipp: Nimm keinen Darlehensvertrag, sondern gleich einen Wechsel (Vordrucke gibt es im Schreibwarenhandel). Da steht drin, welche Summe wann zu zahlen ist. Wenn dann nicht gezahlt wird, gibt es dank der Wechselstrenge einen kurzen Prozeß und Du hast innerhalb weniger Tage einen vollstreckbaren Titel in Händen. Du kannst natürlich auch einen neuen Wechsel mit neuen Termin nehmen.

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