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HannibalLe...

Hat ein neues Scheidungsrecht eigentlich Auswirkungen auf bereits vollzogene Scheidungen? In Sachen Unterhaltszahlung z.B.?


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ANTWORTEN (6)
06.11.2011, 09:01 Uhr
 
DasHoernchen

Das kommt immer auf den Sachverhalt an.

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06.11.2011, 10:53 Uhr
 
starmax

Ja, schon. Sowie sich bei Dir Änderungen in den Zahlungsvoraussetzungen ergeben, wird dies (auf Antrag?) nach den neuen Regeln festelegt.

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06.11.2011, 13:52 Uhr
 
ing793

das neue Sorgerechts-- und Unterhaltsrecht (denn das ist es ja, was im wesentlichen NACH einer Scheidung mit Vermögensteilung, Versorgungsausglech etc, weiterhin fortbesteht) gilt vollinhaltlich auch für bereits vollzogene Scheidungen.

Die jeweilige Gültigkeit muss aber wohl gerichtlich ferstgestellt werden (d.h. jemand, im Zweifelsfall der/die Unterhaltszahlende, muss aktiv werden und das bei Gericht beantragen).

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10.11.2011, 22:00 Uhr
 
hann8balang

Ich würde mich an deiner Stelle diesbezüglich einmal mit deinem Anwalt in Verbindung setzten. Der kann dir sicherlich weiterhelfen. Infos zur Scheidung ansich bekommst du aber auch auf wikipedia. Hier ist der Link zur Seite: http://de.wikipedia.org/wiki/Scheidung

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26.11.2011, 07:06 Uhr
 
Helena Vogel

In der Rwgel nicht. Da müsste gezielt neu entschieden werden, dass das bisherige Unterhaltsrecht aufgehoben und jeweils neu berechnet wird. Das geschieht aber nur, wenn das alte Recht aus irgendwelchen Gründen für unwirksam erachtet werden muss. Normalerweise gibt es keine nachträglichen Änderungen.

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01.12.2011, 07:05 Uhr
 
Bernhard H...

Ich denke schon, aber nur, wenn einer der beiden Geschiedenen auf eine Änderung klagt. Dem Unterhalt liegt ja meistens ein Scheidungsurteil zugrunde, welches rechtskräftig ist. Gibt es gesetzliche Änderungen, kann man diese sicherlich einklagen, aber ich glaube nicht, das solche Änderungen automatisch in Kraft treten.

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