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Amyfried

Hat man auch in der Probezeit Anspruch auf Urlaub?


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ANTWORTEN (6)
11.02.2012, 17:35 Uhr
 
Oberguru

Anspruch auf die Tage: ja. Anspruch aufs nehmen:Nein.

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11.02.2012, 18:02 Uhr
 
Amos

Innerhalb der Probezeit entsteht bereits ein Urlaubskonto. Diese Urlaubstage kann man aber nur nehmen, wenn der Chef oder die Chefin zustimmt. Ein Rechtsanspruch besteht m. E. nicht. Lediglich bei Nicht-Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses müssen die Urlaubstage - meistens am Ende - gegeben werden.

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11.02.2012, 18:42 Uhr
 
serefine

Kaum in der Arbeit, schon wieder Urlaub.

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12.02.2012, 13:53 Uhr
 
Ronald Die...

Während der Probezeit hat man tatsächlich auch einen Anspruch auf Urlaub. Dieser wird allerdings nur sehr selten in Anspruch genommen, da es in der Probezeit darum geht einerseits das Unternehmen kennen zu lernen und andererseits darum den Arbeitgeber von seinen Fähigkeiten zu überzeugen. Er entspricht für jeden Monat in der Probezeit jeweils 1/12 des normalen Urlaubsanspruchs.

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14.02.2012, 13:24 Uhr
 
Julian Krause

Die Probezeit ist quasi ein Arbeiten auf Probe, um zu erkennen ob man die Anforderungen an die gestellten Aufgaben erfüllt. Auch in dieser Zeit hat man Anspruch auf Urlaub. Er kann aber während der Probezeit gesperrt sein. Den Urlaubsanspruch berechnet man wie folgt: Jahresurlaub durch 12 mal die Anzahl der Monate, die man in dem Unternehmen beschäftigt ist. Wird man in der Probezeit vorzeitig entlassen, so hat man den Urlaubsanspruch für die geleisteten Monate. Kann der Urlaub nicht mehr genommen werden, so muss der Arbeitsgeber diesen auszahlen.

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15.02.2012, 02:11 Uhr
 
Mirco ESi

Entgegen vieler Annahmen hat man als Arbeitnehmer auch in der Probezeit einen Anspruch auf Urlaub. Die aktuelle Rechtslage besagt, dass es keine Mindestdauer der Bechäftigung gibt, um den Urlaubsanspruch zu begründen. Theoretisch könnte man also schon ab dem ersten Tag im neuen Job Urlaub einreichen - ob das so klug ist, sei aber mal dahingestellt.

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