und jetzt eine EU-Staatsbürgerschaft bekommen hat? Falls ja, wo und wie kann man seine Arbeitszeiten anrechnen lassen?




Es gibt zweiseitige Sozialversicherungsabkommen der Bundesrepublik mit verschiedenen Ländern. Je nachdem aus welchem Land Sie kommen, können Sie sich durchaus Zeiten für eine deutsche Rente anrechnen lassen. Da würde ich mal bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen. Eine Sonderregelung gibt es bei Spätaussiedlern, geregelt im Fremdrentengesetz. Zur Not bleibt die Grundsicherung im Alter.




Einen Rentenanspruch gibt es dann nur im Heimatland, außer dein Heimatland hat ein Abkommen mit der EU. Die Rentenversicherung kann da genaue Auskunft geben (www.deutsche-rentenversicherung-bund.de).