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bh_roth

Hausfriedensbruch

Hat ein Wohnwagen auf einem Campingplatz den gleichen Status wie ein Haus oder Wohnung, was die Unverletzlichkeit der Wohnung oder Hausfriedensbruch bei unerlaubtem Betreten angeht?


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ANTWORTEN (3)
16.10.2012, 16:52 Uhr
 
2G3G

Nur so aus WIKI:

Der Tatbestand gliedert sich in zwei Varianten: Tatbestandmäßig ist das vorsätzliche Eindringen gegen den Willen des Berechtigten in näher bestimmte Räumlichkeiten oder das Sich-nicht-Entfernen aus diesen Räumlichkeiten trotz der Aufforderung eines Berechtigten. Diese Räumlichkeiten sind Wohnungen, Geschäftsräume und sonstige befriedete Besitztümer oder abgeschlossene Räume, ...

Das befriedete Besitztum sind Bereiche, die in äußerlich erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert sind. ... Auch bewegliche Sachen, die zum Aufenthalt von Menschen dienen, sind vom Hausfriedensbruch umfasst (Boote, Schiffe, Wagen eines Markthändlers, Wohnwagen). Dienen die beweglichen Sachen in erster Linie nicht zum Aufenthalt, so kommt ein Hausrecht allerdings nicht in Betracht ...

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16.10.2012, 20:45 Uhr
 
starmax

Israeli steht vor Gericht, weil er mit dem Auto zwei Palästinenser überfahren hat.

Der Richter ermahnt ihn streng, die Wahrheit zu sagen und fragt nach dem Hergang.

"Nun es war sehr dunkel und regnerisch und ich..." -"Die Wahrheit!" donnert der Richter,"es war hell und sonnig zu der Zeit!"

"Ja, ähh, ich war etwas zu schnell, hab dabei die beiden Männer übersehen. Der eine ist durch meine Windschutzscheibe geflogen, der andere über den Gehweg in einen Hauseingang wobei die Tür zu Bruch ging..."

"Na also", sagt der Richter und wendet sich zu den beiden Palis: "Dich verdonnere ich zu 6 Monaten wegen erheblicher Sachbeschädigung - und dich wegen Hausfriedensbruch zu 9 Monaten Haft!"

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21.10.2012, 13:54 Uhr
 
hertha-kos...

@2G3G

Danke für die Antwort, hätte auch meine Frage sein können

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