. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Yasggle01

Ich bekomme Arbeitslosengeld II und habe im Sommer die Möglichkeit, eine kurzfristige Beschäftigung für zwei Wochen anzunehmen. Welche Kürzungen muss ich befürchten?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (3)
29.04.2011, 12:48 Uhr
 
Highspeed

Wieso sprichst Du das nicht mit der Arge durch? Du musst die Beschäftigung dort sowieso anmelden, wenn Du keinen Ärger haben willst.

Im Übrigen sind das keine Kürzungen, sondern nur selbst verdientes Geld. Warum solltest Du den zusätzlich noch Kohle vom Staat bekommen?

Ich frage mich wirklich, in welcher Welt ihr Hartzis so lebt.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
01.05.2011, 11:38 Uhr
 
TechnoMarc

So wie ich das verstanden habe, hast du so normalerweise keine Kürzung zu erwarten. Das kann aber natürlich auch von deinem Verdienst abhängig sein; ich weiß nicht, ob du als Putzkraft oder als Journalist arbeitest. Je mehr Geld du verdienst, desto eher kommt eine Kürzung.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
02.05.2011, 00:41 Uhr
 
mariamari293

Informiere dich doch einfach mal bei www.minijob-zentrale.de. Dort werden die Zusammenhänge zwischen Arbeitslosengeld II und kurzfristiger Beschäftiung ziemlich anschaulich erklärt. Generell musst du als Bezieher von Arbeitslosengeld bei Ausübung einer kurzfristigen Beschäftigung bestimmte Einkommensgrenzen beachten, damit deine Leistungen nicht gekürzt werden.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN