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Little Chr...

Ich bin selbstständig und muss für größere Konferenzen demnächst häufiger einen Raum mieten. Kann ich das steuerlich irgendwie verrechnen?


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ANTWORTEN (6)
23.01.2012, 09:25 Uhr
 
bifu70

Erschreckende Frage. Was hast du bisher mit Betriebsausgaben gemacht?!

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23.01.2012, 09:48 Uhr
 
hphersel

oh Mann. jede, aber auch wirklich JEDE Ausgabe, die irgendwie mit deinem Unternehmen zusammenhängt, kannst Du steuerlich gelten machen. Suche Dir einen guten Steuerberater, der das für Dich übernimmt. Du musst dann nur noch die Quittungen und Kontoauszüge sammeln und dem StB geben...

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23.01.2012, 17:21 Uhr
 
Torben68

Das sollte man aber als Selbständiger wissen oder???

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28.01.2012, 17:31 Uhr
 
köllekölni

Wenn die Konferenzen aus geschäftlichen Gründen erfolgen sind die Kosten

dafür in vollem Umfang steuerlich abzugsfähig.

Sie werden als Betriebsausgaben von den Einnahmen abgezogen und nur

der verbleibende Restbetrag ist als Gewinn steuerpflichtig.

Man kann alle Kosten im Zusammenhang mit den Konferenzen steuerlich absetzen, also z.B. auch die Fahrtkosten und Aufwendungen für eine

Bewirtung der Teilnehmer.

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31.01.2012, 18:44 Uhr
 
MarkusHSVer20

Eine Raummiete ist eine notwendige Betriebsausgabe, die man in vollem Umfang bei der Umsatzsteuervoranmeldung als Ausgabe ansetzen kann. Selbstverständlich benötigt man eine Rechnung über die Miete des Raumes mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. An Hand einer korrekten Buchführung ist die steuerliche Anrechnung kein Problem.

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08.02.2012, 20:05 Uhr
 
Maischnei_007

Natürlich kann man das steuerlich geltend machen.

Die Konferenzen sind ja erforderlich zur Durchführung der Geschäfte.

Wenn man steuerpflichtige Einkünfte erzielt, sind die in diesem Zusammenhang

anfallenden Kosten eindeutig Betriebsausgaben.

Diese mindern die Einnahmen, so daß nur der nach Abzug der Betriebsusgaben

verbleibende Gewinn zu versteuern ist.

Auch Nebenkosten im Zusammenhang mit den Konferenzen wie z.B. Bewirtung der

Teilnehmer sind steuerlich abzugsfähig.

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