



Die ältesten Urkunden in deutscher Sprache (oft Privaturkunden) stammen aus der Mitte des 13. Jahrhunderts, wobei es allerdings zu dieser Zeit noch wesentlich üblicher war, Urkunden auf Latein zu verfassen. Deutsch erhielt erst im Laufe der Jahrhunderte immer stärkeren Einzug in die Rechts- und Verwaltungssprache.




Urkundliche Ersterwähnungen gehen in Deutschland bis in das 7. Jahrhundert zurück. Bei der allerersten Erwähnung handelt es sich um eine Schenkungsurkunde des Thüringer Herzogs Hedan II. an den angelsächsischen Bischof Willibrord. Ich stimme dir komplett zu, es ist ein absolut spannendes Thema!!!




Hallo, das ist schon ganz schön lange her ;-) Sehr alte Dokumente sind so aus dem 9. Jahrhundert erhalten. Und zwar sind sie in althochdeutscher Sprache verfasst. Das ist der heutigen Sprache (neuhochdeutsch) zwar ähnlich, lässt sich aber ohne sprachgeschichtliche Kenntnisse nicht so einfach verstehen.