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Jan Ziegler

Ich glaube mir steht Ärger ins Haus. Was genau besagt denn ein Pfändungsbeschluss?


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ANTWORTEN (6)
12.05.2011, 10:56 Uhr
 
Flugmeissel

Pfändungs- und Überweisungsbeschluß ? Das ist die Pfändung einer Geldforderung bei einem Drittschuldner (also jemand, der Ihnen Geld schuldet, wie Ihre Bank, Ihr Arbeitsgeber, Lebensversicherung, Rentenversicherungsträger etc.) durch das Vollstreckungsgericht auf Antrag eines Gläubigers. Die Pfändung der Geldforderung erfolgt mit Zustellung an den besagten Drittschuldner (§§ 829 ff. ZPO).

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12.05.2011, 12:40 Uhr
 
Highspeed

Du hast Deine Rechnungen nicht bezahlt und jetzt kommt der Kuckuck. Um's mal gaaanz einfach auszudrücken.

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13.05.2011, 13:26 Uhr
 
HW2804

Durch den Beschluss entsteht für den Gläubiger ein Pfandrecht, mit dem er seine Forderung durchsetzen kann. Er kann jetzt zum Beispiel dein Gehalt oder deine Konten pfänden. Ist dort kein Geld zu finden, können auch Einrichtungsgegenstände gepfändet werden.

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13.05.2011, 13:52 Uhr
 
Flugmeissel

Ohne jetzt allzusehr ins Detail gehen zu wollen: Ein Pfändungsbeschluß gibt es nur in einem einzigen Fall, nämlich der Pfändung eines GmbH-Anteils, der wird nämlich nicht überwiesen sondern versteigert. Ansonsten entsteht ein Pfandrecht grundsätzlich nur in den gesetzlichen Fällen (wie z.B. Vermieterpfandrecht) oder durch Verstrickung sprich Pfändung einer Sache. Der Fragesteller meint vermutlich einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, damit entsteht kein Pfandrecht, es geht nur ein Zahlungsanspruch vom Schuldner auf den Gläubiger über.

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14.05.2011, 15:13 Uhr
 
Josef Pfei...

Soweit ich weiß, ist die gängigste Form der Pfändung, sofern man ein festes Arbeitsverhältnis vorweisen kann, die Lohnpfändung. In diesem Fall darf dein Arbeitgeber einen Teil deines Nettolohnes nicht an dich auszahlen, sondern muss dieses Geld an deinen Gläubiger überweisen. Hierbei gibt es allerdings auch Pfändungsfreigrenzen, die du der Pfändungstabelle entnehmen kannst.

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15.05.2011, 01:29 Uhr
 
jasejasminA

Das ist ein sogenannter vollstreckbarer Titel. Es kann schon sein, dass jetzt ein Teil von Deinem Lohn oder Gehalt gepfändet werden. Da gibt es aber sogenannte Selbstbehaltsgrenzen. Wenn Du den "Titel" los werden möchtest, dann musst Du zahlen. Es kann auch sein, dass der Vollstrecker kommt und ein Teil von Gegenständen aus Deiner Wohnung zur BEgleichung der Schuld pfändet.

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