. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Schnuller65

Ich hab bei ner Online Auktion ein kaputtes Handy ersteigert, aber der Verkäufer verweigert den Umtausch. Darf er das? Was kann ich tun?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (8)
11.03.2012, 16:07 Uhr
 
bh_roth

Obwohl ich nicht glaube, dass du ein echter User bist, gibt es eine Antwort. Das Gerät wurde als Gebraucht verkauft? Vielleicht als Gerät zum Ausschlachten? Und es kommt nicht von einem kommerziellen Anbieter? Dann hast du Pech gehabt.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
11.03.2012, 16:58 Uhr
 
ing793

das sehe ich anders.

Eine Garantie oder Gewährleistung erhält man von einem privaten Verkäufer natürlich nicht. Wenn es also nach einer Woche kaputt geht, dann Pech.

Aber: wenn es nie funktioniert hat und das auch sofort angezeigt wurde, dann kann man auf Rückabwicklung bestehen.

Ausserdem sollte man die Anzeige noch einmal durchlesen: wird die Gewährleistung vom Verkäufer nicht ausdrücklich ausgeschlossen, gilt sie auch für den privaten Verkäufer. Hat er den Defekt nicht erwähnt, käme arglistige Täuschung in Betracht.

Wenn er nicht freiwillig einwilligt, dann bleibt Dir allerdings nur der Gang zum Rechtsanwalt (und natürlich eine fette Negativbewertung beim Auktionsportal)

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
11.03.2012, 17:52 Uhr
 
Oberguru

Zusätzlich zum inschenjeur: Man wirft gutem Geld kein schlechtes hinterher. Will sagen, dass man Aufwand und weiteres Geld abschätzen sollte.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
11.03.2012, 18:19 Uhr
 
Fredolino

Sie haben ein "kaputtes Handy" ersteigert. Was ist den der Umtauschgrund?

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
11.03.2012, 18:25 Uhr
 
Tommitom

Hatten den Fall erst kürzlich in der Familie. Dort konnte dem Verkäufer aber nachgewiesen werden, dass er das Handy erst vor wenigen Wochen selber als ausdrücklich defekt gekauft hatte. Gab ne Anzeige wegen Betruges. So blöd muss man erstmal sein...

Ansonsten kannst Du wahrscheinlich nicht viel tun. Wer will nachweisen, dass das Gerät nicht bis zum Versand funktioniert hat.

Deshalb nehme ich schon lange Abstand von diesem Auktionsportal. Man wird nur noch verarscht. Interessiert den Betreiber mit den vier Buchstaben aber nicht, der macht ja sein Geld mit den Verkäufen...

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
12.03.2012, 23:11 Uhr
 
EliasTheMessi

Das darf er nicht. Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen, auf dieser Basis müssen auch die Rahmenbedingungen eingehalten werden. Wenn versprochen war, dass das Handy funktioniert, dann muss er deinem Drängen nachkommen. An deiner Stelle würde ich mich mal bei dem Träger der Auktion beschweren.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
14.03.2012, 18:01 Uhr
 
marcidarci24

Du solltest dich zunächst an den Betreiber des Auktions-Portals wenden und dien Problem mit dem Verkäufer schildern. Ansonsten gibt es ja eigentlich immer ein Bewertungssystem, wenn alles nichts bringt, dann solltest du ihm sagen, dass er eine sehr schlechte Bewertung bekommt - vielleicht hilft das!

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
15.03.2012, 12:13 Uhr
 
Juschusta57

wenn es ein privater verkäufer ist, hat man meist schlechte karten, da die meisten eine gewährleistung ausschließen. bei gewerblichen händlern sieht das anders aus - die müssen bei online-verkäufen vier wochen rückgabefrist einräumen. in dem fall kannst du das handy zurückschicken und erstattung des kaufpreises verlangen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN