. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Ceddisel

Ich habe bereits meinen ganzen Jahresurlaub genommen, will aber vor Jahresende kündigen. Was passiert mit dem Urlaubsanspruch bei Kündigung?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (5)
29.03.2011, 10:22 Uhr
 
starmax

Nix, weil der ja durch geleistete/ noch zu leistende Arbeit entstanden ist. Wenn es die neue Firma genau nimmt, fordert Sie von Dir eine Bescheinigung der alten Firma darüber. Oft wird aber nach drei Monaten anteilig für die Beschäftigungszeit (erneuter) Urlaub gewährt.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
29.03.2011, 10:55 Uhr
 
shred

Wenn du in der zweiten Jahreshälfte austrittst, steht dir dein gesamter Jahresurlaub zu (siehe §5 BUrlG).

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
29.03.2011, 21:30 Uhr
 
Werner_fla...

Wahrscheinlich wird es dann in deinem Fall auf einen unbezahlten Urlaub hinauslaufen. Es wird dann anteilmäßig berechnet wie viele Tage es im Berhältnis sind und diese werden dir dann vom letzten Gehalt abgezogen. Wenn dein Arbeitgeber sehr kulant ist, passiert vielleicht gat nichts.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
30.03.2011, 15:39 Uhr
 
köllekölni

Da du bereits Urlaub genommen hast, scheinst du die einmalige Wartezeit von 6 Monaten ab Neueinstellung ja bereits überschritten zu haben. Kündigst du in der zweiten Jahreshälfte, hast Du Anspruch auf deinen kompletten Jahresurlaub und nicht nur auf einen anteiligen, wie wenn du in der ersten Jahreshälfte kündigen würdest.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
31.03.2011, 15:23 Uhr
 
Jörn Bergmann

Dien URlaub iwrd, wie bei einer Einstellung mitten im Jahr auch, mit der angestellten Zeit verrechnet. Die Tage, die du nehmen kannst, werden also weniger. Wenn der Urlaub schon weg ist, kannst du das mit Überstunden ausgelichen, oder nach dem Kündigungstermin entsprechend viele Tage dranhängen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN