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Frederioge...

Ich habe einen Fernseher verkauft, die Sache hat sich allerdings nicht gelohnt, da der Kunde nicht vollständig bezahlt hat. Jetzt will ich wissen, wie man vom Verkauf zurücktreten kann. Was muss ich machen?


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ANTWORTEN (3)
10.03.2011, 00:09 Uhr
 
Malu19

Wenn Du den Fernseher nicht unter Eigentumsvorbehalt verkauft hast, gar nicht. In diesem Fall könntest Du Dein Eigentum zurückfordern.

Wenn Du dieses nicht getan hast, kannst Du nur auf Erfüllung pochen. Du hast ja Deinen Teil des Kaufvertrages vollständig erbracht (Lieferung TV), der Kunde muss nun seinen Teil vollständig erbringen. Die einzige Chance ist dann, ihn dazu zu "zwingen" (Anwalt, Mahnbescheid o.ä,) Aber die "Rolle rückwärts" ist an dieser Stelle nicht möglich.

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10.03.2011, 06:58 Uhr
 
Highspeed

Klar kannst Du vom Verkauf zurücktreten, ist aber sinnlos.

"Mahnbescheid" ist das Stichwort.

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12.03.2011, 13:41 Uhr
 
Jona König

Durch die Tatsache bedingt, dass der Kunde nicht den vollständig vereinbarten Preis bezahlt hat, kannst du ohne Weiteres vom Vertrag zurücktreten. Er hat sein Vertragsbedingungen nicht eingehalten und erfüllt - somit ist der Kaufvertrag nichtig und hinfällig.

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