. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
jbbanne23

Ich habe einen Gerichtstermin, kann ihn aber unmöglich einhalten. Wie muss ich mich in so einem Fall verhalten?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (5)
24.01.2011, 07:30 Uhr
 
Highspeed

Das steht in dem Schreiben das Du vom Gericht bekommen hast.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
24.01.2011, 09:43 Uhr
 
starmax

Die sind da wirklich sehr empfindlich... nur allerbeste Ausreden - belegbar! - zählen.

Das geht bis zur Zwangsvorführung und Erzwingungshaft.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
24.01.2011, 19:22 Uhr
 
Schlumpfine85

Du hast in deinem Ladungsschreiben eine Frist gesetzt bekommen, innerhalb dieser mußt du den Termin absagen, wenn du verhindert bist. Wenn du es versäumst, mußt du unter Umständen mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Wenn du aus Krankheitsgründen kurzfristig nicht erscheinen kannst, mußt du ein ärztliches Attest vorlegen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
26.01.2011, 23:51 Uhr
 
Josef Pfei...

Du brauchst aber schon einen sehr guten Grund, um da nicht hinzugehen. Normalerweise stehen auf der Vorladung Kontaktdaten. Schau nach der Telefonnummer und ruf auf jeden Fall erstmal an, um zu klären, ob deine Entschuldigung akzeptiert wird. Auf keinen Fall einfach nicht erscheinen, das wird teuer. Je nach Sachlage kann dich eventuell dein Anwalt vertreten.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
27.01.2011, 14:32 Uhr
 
berben23

Bist Du Zeuge oder Angeklagter? Aus Erfahrung weiß ich, dass das als Zeuge gar nicht geht. Es sei denn, Du liegst urplötzlich im Krankenhaus. Sogar mein Kind (war damals 8 Jahre) mußte zur Zeugenaussage. Dabei wollte ich ihr das ersparen. Keine Chance! Mir wurde sogar Bußgeld usw. angedroht. Ich weiß ja nicht, worum es geht, versuch es. Vielleicht ergeht es Dir besser als mir.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN