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Beggy253

Ich habe einen neuen Job auf selbständiger Basis. Wie muss ich meine Rechnung stellen?


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ANTWORTEN (8)
09.06.2010, 09:03 Uhr
 
wagner-lae...

Erste Frage:

Gewerbeschein oder keiner?

Dann die Frage an das Finanzamt: Berechtigt, die Mehrwertsteuer getrennt auszuweisen, oder nicht?

Welche Branche?

Solche Fragen sollte eigentlich ein Coach im Rahmen einer Existenzgründungsberatung beantworten können. Alles andere macht einen recht blauäugigen Eindruck. Ich wünsche Dir dann Mast- und Schotbruch.

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09.06.2010, 09:35 Uhr
 
starmax

Das zuständige Finanzamt hilft ! Es ist sogar dazu verpflichtet und muß auch alle für den Steuerpflichtigen vorteilhaften Tatbestände nennen lt. Gesetz. Meistsind die Leute persönlich sehr nett.

Ich hoffe nur, daß Du nicht in eine sog. Scheinselbständigkeit gelotst worden bist (Kurierfahrer, TK-Verkäufer etc.). Hier solltest Du alle Unterlagen gut aufbewahren. Solche Arbeitsverhältnisse werden oft rückwirkend aberkannt un in unselbständige umgewandelt. Ist die Firma dann noch pleite, bleibst Du auf einem gehörigen Batzen Sozialversicherungskosten sitzen...

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09.06.2010, 10:04 Uhr
 
StechusKaktus

1. Rechnungsnummer

2. Umsatzsteuer-Ident.Nr. Falls du unter die Kleinunternehmer-Regelung fällst, einen Hinweis darauf

3. Genaue Firmierung des Rechnungsstellers

4. Genaue Firmierung des Rechnungsempfängers

5. Umsatzsteuerausweis separat (es sei denn, Kleinunternehmer, dann ohne)

6. Datum

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09.06.2010, 10:04 Uhr
 
Clemens1964

fortlaufende re.-nr., zahlungsziel, angabe umsatzsteuer id.

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09.06.2010, 13:59 Uhr
 
Cedrik Horn

Grundlegend solltest Du die klassische Form einer Rechnung einhalten: Adressen, Datum, Rechnungsbetrag und wie sich dieser ergeben hat, d. h. welche Leistung Du wann erbracht hast und wie diese honoriert wird. Des Weiteren solltest Du beim Rechnung Stellen eine Zahlungsfrist setzen und Deine Kontodaten angeben.

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10.06.2010, 15:21 Uhr
 
Th_W

Hier und in den dort verlinkten Seiten werden deine Fragen beantwortet. Das ist mit Sicherheit die bessere Alternative, als sich auf (zweifelhafte) Auskünfte in einem Forum zu verlassen und dann Probleme mit dem Finanzamt zu haben.

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11.06.2010, 08:06 Uhr
 
Master-Till

Wenn Du nur einen dieser Jobs hast, solltest Du in der Rechnung vermerken, dass du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer erhebst. Solltest Du diesen Job dauerhaft haben oder immer mal wieder selbständig arbeiten, darfst Du nicht vergessen, dein „Unternehmen“ als Gewerbe anzumelden.

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13.06.2010, 09:32 Uhr
 
neumann69

Um immer richtig und vollständig eine Rechnung stellen zu können, solltest Du Dir eine Vorlage erarbeiten. Dafür findest du Beispielrechnungen im Internet und viele Informationen, was man außerden beachten sollte. Nimm Dir die Zeit und surf mal, der Aufwand lohnt sich. Denn so eine Vorlage spart einiges an Zeit.

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