. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Tom Krämer

Ich habe es ja schon seit längerem erwartet, weil es absehbar war, nun habe ich aber endlich meine Kündigung per Einschreiben erhalten. Ist das überhaupt Rechtens? Fühle mich so abgefertigt.


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (5)
22.02.2011, 20:35 Uhr
 
Highspeed

Die Kündigung muss schriftlich erteilt werden. So gesehen ist das schon richtig. Ob ansonsten alle rechtlichen Bedingungen eingehalten wurden, muss Du mit einem Anwalt klären.

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
24.02.2011, 09:40 Uhr
 
Irmgard Busch

Hallo! Ja, das ist so in Ordnung. Zum einen muss die Kündigung schriftlich erfolgen und zum anderen erhält der Arbeitgeber durch den Versand per Einschreiben einen Nachweis, dass der oder die Gekündigte seine Kündigung auch erhalten hat. Das man als Arbeitgeber eine Kündigung auch persönlich aussprechen und begrunden könnte, ist eine andere Sache.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
24.02.2011, 10:31 Uhr
 
Behrjoe

Hast Du gedacht, Dein ehemaliger Arbeitgeber bringt sie Dir persönlich vorbei, und entschuldigt sich dafür, dass er ausgerechnet Dich entlassen mußte?

Antwort bewerten » rating (2 Bewertungen) Beitrag melden
27.02.2011, 12:09 Uhr
 
69erHeinze

Es ist rechtlich gesehen gerade sinnvoll, eine Kündigung mit einem Einschreiben zu versenden, weil der Kündigende für seine Kündigung aufgrund von gesetzlichen Kündigungsvorschriften im Streitfall einen Nachweis erbringen können muss. Hier sind entweder ein Einschreiben oder die persönliche Übergabe gegen Unterschrift der sinnvollste Weg.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
15.06.2011, 18:54 Uhr
 
schreipunk

Kündigung per Einschreiben einfach nicht annehmen oder abholen - dann gilt sie nämlich nicht als zugegangen. Wenn dann die K-Frist abgelaufen ist, hat der Arbeitgeber Pech gehabt.

Und: wenn das Kündigungsschreiben nicht unter Zeugen in den Umschlag getan wurde, kann der Absender nicht beweisen, dass er sie abgeschickt hat.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN