. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
AxtHammber23

Ich habe gehört, dass Fußgänger im Straßenverkehr keine Musik hören dürfen. Ist da was dran oder wollte mich da wer ärgern?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (9)
19.04.2012, 04:19 Uhr
 
RuminaWayne

Also Musik darf man als Fußgänger schon hören (mach ich selbst auch ;D) nur wird eben geraten dass darauf besser verzichtet werden sollte. Ich habe mal einen Artikel gelesen dass der Verkehrsminister (noch?) keinen Gebrauch von einem Gesetz macht welches das Mp3-Verbot für Fußgänger untersagt. Ich hoffe das bleibt auch so, ohne Musik geh ich nicht aus dem Haus. LG

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
19.04.2012, 07:04 Uhr
 
Alex64

@ruminaWayne

Du solltest den von dir verlinkten Artikel mal genauer lesen (so lan und kompliziert geschrieben wäre er ja nun nicht)....

"Nach derzeitigem Recht muss ein Fußgänger mit Ohrstöpseln, der einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigt oder gefährdet, mit einer Geldbuße rechnen."

Soweit hat der dortige Autor recht.

Aber: Ein entsprechendes Verbot leitet sich bereits aus §1 der StVO her - steht da doch in Abs. 2 "JEDER Verkehrsteilnehmer..." - und dazu zählen auch Fußgänger - ".... hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird".

Wenn ich mir da die ganzen Vollpfosten mit den Ohrstöpseln anschaue, die völlig ignorant und zugedröhnt mit Umppa-Umppa-Umppa am Rande der Lärmbelästigung für Aussenstehende wie unter Drogen durch die Gegend tappen und sich cool vorkommen, halte ich persönlich das üblicherweise verhängte Bußgeld von 5 € (10 € für Radfahrer) für viel zu niedrig.

Antwort bewerten » rating (2 Bewertungen) Beitrag melden
19.04.2012, 08:58 Uhr
 
bh_roth

Und dabei geht es ja nicht um das Musikhören per se, sondern das Hören mit Ohrstöpseln. Und das ist im Auto während der Fahrt beispielsweise verboten, weil man dann Warnsignale nur verzögert, abgeschwächt oder gar nicht registriert. Und was für einen autofahrenden Verkehrsteilnehmer und einen Fahrradfahrer gilt, gilt auch für den Fußgänger.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
19.04.2012, 10:30 Uhr
 
hphersel

also ist der Punkt nicht der, dass die Leute gar keine Musik hören dürfen. Sie dürfen grundsätzlic hschon, nur darf sie nicht so laut sein, dass die anderen Geräusche, die typischerweise im Straßenverkehr entstehen, untergehen oder gar nicht mehr gehört werden. Das gilt übrigens auch für Autofahrer. Leute die ihr Radio so laut haben, dass sie das Martinshorn überhören, dürfen ein Bußgeld zahlen (wenn sie denn dabei erwischt werden)

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
19.04.2012, 19:36 Uhr
 
Sebieler5

Der Verkehrsminister forderte erst kürzlich ein Verbot für Fußgänger, die über Ohrstöpsel Musik hören dürfen. Beschlossen ist jedoch noch nichts. Grundsätzlich soll dies verhindern, dass der Fußgänger unaufmerksam ist und durch das Musik hören Unfälle entstehen. Mit Strafen müssen Sie wohl erst mal nicht rechnen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
20.04.2012, 09:05 Uhr
 
Dirkmann

Zur Zeit ist es nicht verboten, das man als Fußgänger im Straßenverkehr Musik hört.Es ist jedoch im Gespräch, das dieses verboten werden soll. Da es im Jahr 2011 so viele Unfall tote Fußgänger gab wie nie. Dieses führt man darauf zurück, das immer mehr Menschen Musik im Straßenverkehr hören und dann von ihrer Umwelt nichts mehr mit bekommen.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
20.04.2012, 09:30 Uhr
 
Martfuhn

Das Verbot Musik zu hören für Fußgänger ist noch nicht in Kraft getreten. Aber es ist im Gespräch. Nach den Zahlen der Verkehrstoten im Jahr 2011 äußerte sich Bundesverkehrsminister Ramsauer, dass das Tragen von Ohrhörern im öffentlichen Straßenverkehr nicht nur für die Kraftfahrer, sondern auch für Fußgänger verboten werden soll.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
20.04.2012, 09:40 Uhr
 
Alex64

An die drei vorkommentierenden Hasen:

Was an

"Ein entsprechendes Verbot leitet sich bereits aus §1 der StVO her - steht da doch in Abs. 2 "JEDER Verkehrsteilnehmer..." - und dazu zählen auch Fußgänger - ".... hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird"."

ist euch nicht klar genug? Reicht ein Gesetz nicht aus? Braucht ihr in diesem Fall eine ausdrückliche Anweisung, die diesen speziellen Sachverhalt regelt?

Und anschliessend wieder über die "typisch deutsche Verbotsmentalität und Regelungswut" schimpfen .....

Antwort bewerten » rating (2 Bewertungen) Beitrag melden
20.04.2012, 19:39 Uhr
 
serafine

sie würden niemals schimpfen. muss ich erklären warum?

Antwort bewerten » rating (1 Bewertungen) Beitrag melden
?
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick