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StellaBella

Ich habe gestern mein Stern-Auto verkauft gegen bar. Ich möchte das Bargeld morgen zur Bank bringen, muß ich möglicherweise beweisen woher ich es habe ?


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ANTWORTEN (10)
02.04.2013, 00:11 Uhr
 
ing793

Nein, musst Du nicht!

Sind es unter zehntausend Euronen, dann kannst Du es bequem auf das eigene Konto einzahlen.

Sind es über zehntausend, muss meines Wissens die Bank das melden (an wen genau auch immer) Eventuell fragt dann jemand bei Dir an (da kann ich aus eigener Erfahrung leider gar nichts beitragen, so viel Bargeld auf einen Haufen habe ich noch nie gesehen). Aber egal was wie wann genau passiert: Vater Staat muss DIR beweisen, dass da was illegal war, nicht umgekehrt.

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02.04.2013, 06:52 Uhr
 
bh_roth

Seit wann hat der Stern Autos?

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02.04.2013, 07:24 Uhr
 
StellaBella

@bh* noch hat der Stern keine Autos (warum eigentlich nicht?) aber es gibt Autos mit einem Stern, btw. von potentiellen Käufern kam schnell die Frage nach Xenon Licht und eine Erleichterung, dass es dieses teure Licht nicht hat.

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02.04.2013, 08:50 Uhr
 
Amos

Meldung verdächtiger Transaktionen

Unabhängig von der Höhe und der Art der Transaktion (bar oder unbar) ist jede Versicherungsgesellschaft und jedes Kreditinstitut nach § 11 GwG verpflichtet, eine Verdachtsanzeige bei Verdacht auf Geldwäsche gegen ihren eigenen Kunden zu erstatten. Neuerdings sind auch Verdachtsmeldungen abzugeben, wenn Tatsachen darauf schließen lassen, dass der Vertragspartner seine Offenlegungspflichten aus § 4 Abs. 6 S. 2 GwG nicht nachkommt. Hierzu zählt beispielsweise die Tatsache, dass der Vertragspartner im Rahmen des Know-Your-Customer-Prozesses, den Zweck der Geschäftsverbindung oder den Namen des/ der wirtschaftlich Berechtigten nicht offenlegt.

Indikatoren für Geldwäsche sind:

viele Konten

hohe Bareinzahlungen

Mitführen/Lagerung hoher Barbeträge

Geldtransporte

Akzeptanz schlechter Konditionen bei der Geldanlage

Ich habe mal beinem Autohaus eine größere Summe bar bezahlt, wurde akzeptiert, aber gemeldet. Obwohl ich unverdächtig bin.

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02.04.2013, 08:58 Uhr
 
Amos

Hier noch die Erklärung für know-your-customer. Es passiert also gar nichts.

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02.04.2013, 09:27 Uhr
 
bh_roth

Ich hab mal ein BMW-Mopped (1999) beim Händler bar bezahlt. Bei der Übergabe der schlappen 27 Mille musste ich ein Formblatt ausfüllen nach dem Geldwäschegesetz, womit ich mit meiner Unterschrift bestätigte, dass dieses Geld mein Eigentum ist, und nicht aus dunklen Quellen stammt.

Also denke ich, wirst du bei der Bank ein ähnliches Formblatt ausfüllen müssen

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02.04.2013, 11:12 Uhr
 
Meyerhuber

Unter 10.000 € geht alles problemlos. Deshalb hat ja niemand mehr als 9.900€ bei sich, wenn er ins steuergünstige Ausland reist. Bareinzahlungen ab 10.000€ werden erfasst und zumindest dem Finanzamt gemeldet.

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02.04.2013, 11:14 Uhr
 
Meyerhuber

Nachtrag @Amos, ist KYC ein Ableger von KFC? Kentucky Yankee Chicken?

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02.04.2013, 12:17 Uhr
 
StellaBella

@ALLE habe den Betrag über >11.000 problemlos einzahlen können.

Keinerlei Fragen, kein Formular war auszufüllen !

Die ältere Dame der Postbank hat sich anfangs zwar gefreut, dann aber ein langes Gesicht gemacht weil die meisten Scheine 500er waren, das war ihr nicht so recht, machte den Anschein als braucht sie kleine Scheine, ist ja Monatsanfang und vielleicht holen einige dort noch Geld ab.

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02.04.2013, 14:09 Uhr
 
miele

Das wäre doch sicher kein Problem, ich gehe davon aus, daß du einen Kaufvertrag aufgesetzt hast. Würde mich eher fragen, ob ich das Geld überhaupt auf die Bank bringen soll ;-)

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