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Julian Krause

Ich habe vor längerer Zeit einige mündliche Vereinbarungen getroffen, bei der es um sehr viel Geld ging. Jetzt wird das Ganze wieder aktuell. Inwiefern kann denn diese Vereinbarung Rechtswirkung entfalten?


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ANTWORTEN (5)
19.03.2011, 13:36 Uhr
 
Jimbo11

Wenn es nur "um sehr viel Geld" ging, beispielsweise um einen Kredit, sind mündlich geschlossene Verträge grundsätzlich wirksam. Die Frage ist, ob man ohne schriftliche Vereinbarungen nachweisen kann, dass ein Vertrag geschlossen wurde.

Ging es z.B. um einen Kauf einer Immobilie für "sehr viel Geld", ist kein wirksamer Vertrag entstanden, da Immobilienkaufverträge zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedürfen.

Die Infos, die du gibst, sind einfach zu spärlich, um etwas Konkreteres zu sagen.

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19.03.2011, 15:13 Uhr
 
miele

Grundsätzlich sind mündlich abgeschlossene Vereinbarungen oder Verträge genauso bindend, wie in Schriftform geschlossene Vereinbarungen. Ein Problem kann die Beweisbarkeit werden, wenn die andere Vertragsseite nicht mehr von den Vereinbarungen wissen will. Gab es Zeugen ?

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20.03.2011, 00:00 Uhr
 
ATOATORx1

Der Start einer Gerichtsposse ist beschlossene Sache. Vor längerer Zeit. Viel Geld. Jetzt wieder aktuell. Alles unseriös.

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22.03.2011, 18:14 Uhr
 
Julian Sch...

Alles, was man mit einer anderen Person vereinbart, ist ein Vertrag. Ob der mündlich ausgemacht wurde oder schriftlich, ist egal. Schriftlich lässt sich halt besser nachweisen. So oder so, man muss sich an den Vertrag halten. Also, was immer du ausgemacht hast, du und die andere Person müssen es einhalten. Wenn einer sich nicht daran hält, kann der andere klagen...

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25.03.2011, 10:33 Uhr
 
anfr85

Ich hoffe für Dich, dass DU einen Zeugen für diese Vereinbarung hast. Ansonsten wird es schwer mit der Rechtswirksamkeit. Vereinbarungen dieser Art sollten immer schriftlich fixiert werden. Das schützt vor Schaden. Es heißt nicht umsonst, bei Geld hört die Freundschaft auf. Im Zweifelsfall oder Streitfall wende dich an einen Anwalt.

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