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Jan Ziegler

Ich hatte ein belastendes Schuldverhältnis zu erfüllen, damit ist jetzt dann aber Schluss. Der Druck, den ich über die Jahre hatte, war kaum auszuhalten. Umso mehr frage ich mich jetzt, was in einem Auflösungsvertrag stehen muss. Weiß das jemand?


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ANTWORTEN (4)
12.03.2011, 07:20 Uhr
 
starmax

Du sprichst in Rätseln. Aber der berühmte "Schlußstrich" kann notariell beglaubigt werden und enthält den gegenseitigen Verzicht auf alle Forderungen - rückwirkend und für die Zukunft. Natürlich nur insoweit er den gesetzlichen Erfordernissen nicht widerspricht.

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12.03.2011, 21:52 Uhr
 
JannissMann3

Ich kenne dieses Gefühl sehr gut und habe einfach zum Abschluss ein Schriftstück bekommen, wo die beiden Parteien, die abbezahlte Summe und eine Bestätigung das ich die Schulden erfolgreich getilgt habe geschrieben war und als Abschlusssatz das Sie keine Rechtmittel mehr haben. Das war es und denke auch das, dass reicht.

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13.03.2011, 11:06 Uhr
 
Frederioge...

Es gibt für solche Auflösungen von Schuldverhältnissen Musterverträge im Internet. Aber das ist immer so eine Sache. Denn eine Garantie, dass dort alles aufgeführt ist, was den Aufhebungsvertrag wasserdicht macht, gibt es nicht. Man sollte, auch wenn das wieder Geld kostet, lieber zu einem Notar gehen.

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15.03.2011, 14:04 Uhr
 
BernherS30

Neben den Angaben zu Schuldner und Gläubiger sollten alle relevanten Daten festgehalten werden: Höhe der Schulden, Rückzahlungszeitraum, Rückzahlungshöhe, Endbetrag und ein Vermerk, dass nun alle Verbindlichkeiten restlos beglichen wurden. Den müssen dann beide unterschrieben. Lass soetwas in jedem Fall von einem Anwalt oder der Schuldnerberatung prüfen BEVOR du unterschreibst.

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