. .
Noch Fragen? - Die Wissenscommunity
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
 
Sarah Ston...

Ich interessiere mich für eine Genossenschaftswohnung. Wie berechnen sich dabei eigentlich die Anteile?


  Frage stellen     Frage beantworten  
?
ANTWORTEN (2)
08.09.2011, 20:37 Uhr
 
Joseph Huber

Die Anteile an einer Genossenschaft berechnen sich nach der Anzahl der Mitglieder sowie der Höhe des jeweils eingezahlten Anteiles. Tritt ein Mitglied aus der Genossenschaft aus, gelten die gleichen Regeln für die Rückzahlung des Gewinnanteiles, den die Genossenschaft innerhalb von sechs Moanten auszahlen kann.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
?
 
 
 
Ihr Link-Tipp zum Thema  
Sie kennen spannende Blogs, Foren, Artikel oder Seiten zum Thema der Frage? Dann schlagen Sie uns den Link hier vor. Wir prüfen ihn und werden ihn freischalten. Bitte beachten Sie, dass Links, die Werbung oder Spam beinhalten oder die auf Online-Shop verweisen, abgelehnt werden. Link vorschlagen
 
    Blogs, Artikel, Seiten - schlagen Sie hier passende weiterführende Inhalte zu dieser Frage vor.
 
11.09.2011, 12:38 Uhr
 
jjschäffe2

Die Berechnung an einer Genossenschaft richten sich danach wieviele Anteilsscheine in Umlauf sind. Wenn 1000 Stück im Umlauf sind zu je 100 Euro, dann können mit 1000 Euro 10 Stück oder ein Prozent erworben werden. Grundsätzlich hat für eine Wohnung das Mitglied Vorrang, das mehr Anteile hält.

Antwort bewerten » rating (0 Bewertungen) Beitrag melden
Disclaimer: Leider können wir die eingestellten Fragen und Antworten nicht auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit prüfen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr, insbesondere bei gesundheitlichen, juristischen oder finanziellen Themen. Eine persönliche Untersuchung bzw. Beratung eines zugelassenen Arztes, Anwalts oder anderer ausgebildeter Fachleute können wir nicht ersetzen.
Noch Fragen? - auf einen Blick
NEUE FRAGEN