



Bei den Wohnungsauflösungskosten bin ich mir nicht sicher. Die Bestattungskosten tragen immer die nächsten Angehörigen (egal ob das Erbe abgelehnt wurde oder nicht). Sollte man sich die Beerdigung nicht leisten können wird ein Armengrab durch den Staat zur Verfügung gestellt.




Bestattungskosten haben mit dem Erbe nichts zutun (na ja, fast nichts: wer erbt, zahlt das Begräbnis). Wenn niemand das Erbe antritt, dann zahlen die Familienangehörigen (ungefähr in der Reihenfolge der Erbfolge) dennoch. Das ist eine direkte, sich aus den Gesetzen der Länder ergebende Pflicht.
Anders sieht es mit der Wohnungsauflösung aus. Hier ist der Tote der Schuldner, die Forderung des Vermieters schmälert lediglich sein Vermögen (oder vergrößert seine Schuld) und der Erbe tritt in seine Pflichten ein - und nur der Erbe. Wer das Erbe ausschlägt, muss hier nicht zahlen




Die Wohnungsauflösung nicht.
Aber die Bestattunskosten sind Unterhaltsleistungen. Ich würde mit der Gemeinde aushandeln das du die Beerdiunskosten zu den Preisen der Gemeinde bezahlst.
Ansonsten kommen ca 300€ Bearbeitungskosten auf dich zu, wenn dich die Gemeinde hinterher zu den Kosten heranzieht




Ja sie müssen die Bestattungskosten übernehmen, auch wenn sie das Erbe abgelehnt haben. Denn das Erbe und die Bestattung sind zwei unterschiedliche Dinge, es sei denn sie wären selbst dazu nicht in der Lage!