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fabeck23

Ich mach eine Bankkaufmann-Ausbildung, hab aber schon BWL studiert. Kann ich eine Freistellung vom Unterricht beantragen? Wer entscheidet sowas?


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ANTWORTEN (3)
02.05.2011, 15:18 Uhr
 
Pauliii

Das geht wohl eher nicht. Du musst Dich an die Leitung der Berufsschuleoder das Schulamt wenden. Bestandteil der Ausbildung ist die Berufsschulpflicht. Außerdem hast Du doch die Möglichkeit, dir deine Vorbildung auf die Ausbildungszeit anrechnen zu lassen. Damit entfällt doch schon eine großer Teil der Schule.

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03.05.2011, 13:15 Uhr
 
eugenecTT

Wenn du deine Ausbildung machst geht das natürlich nicht. Es gibt ja dort auch notwendige Sachen die du vielleicht auch noch nicht während deines Studiums gemacht hast. Es ist also sinnvoll während der Ausbildung ordnungsgemäß zum Unterricht zu erscheinen.

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04.05.2011, 21:23 Uhr
 
Hans Wolff

Du kannst Dich vom Unterricht ohne Weiteres befreien lassen. Allerdings muss Dein Betrieb dem zustimmen und dies veranlassen. Meist sehen Betriebe nicht gerne, wenn Du auf die Schule verzichtest. Für die Zukunft ist es auch meist negativ, wenn Du kein Zeugnis vorweisen kannst.

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